Statt Geld und Vermögen zu horten, sollte die WKO die Unternehmer:innen in schwierigen Zeiten entlasten.

Die aktuelle Analyse der Rücklagensituation der WKO anhand der Rechnungsabschlüsse 2021 zeigt einmal mehr: Die WKO bunkert auch 2021 enorme Summen. Trotz Pandemie (und mutmaßlich wird auch der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine nichts daran ändern) sind diese nach einem geringfügigen Rückgang im Jahr 2020 wieder angestiegen und liegen nun bereits über dem Niveau von 2019.

Rücklagen WKO 2019-2021
Rücklagen WKO 2019-2021

In den Bilanzen werden inzwischen fast € 1,8 Mrd. an Rücklagen ausgewiesen. Dem gegenüber stehen 2021 Einnahmen von rund € 1,16 Mrd. Die Rücklagen machen also 153 % der Einnahmen aus.

Wenn man bedenkt, dass die WKO 2020 als »Beruhigungspille« für die besonders von der Pandemie betroffenen Unternehmen einen Unterstützungsfonds im Ausmaß von lächerlichen € 50 Mio. eingerichtet hat, kommt einem das wie ein schlechter Scherz vor. Wer vereinzelt um Ermäßigung bei den Beiträgen ansuchte, traf oft auf enden wollendes Entgegenkommen. Statt das Geld, das ohnehin von den Pflichtmitgliedern stammt, zu horten, hätte ein wenig Großzügigkeit vielen, die trotz staatlicher Hilfspakete in Not geraten sind, das unternehmerische Überleben ermöglichen können.

Die gehorteten Finanzmittel sind zudem nicht gleichmäßig über alle Gremien verteilt. Die Rücklagenkaiser sind die Kammern in Wien und Salzburg. Bei den Fachorganisationen haben Wien und Niederösterreich die Nase vorn. Der Kontrollausschussbericht der WKNÖ 2020 (einen aktuelleren gibt es nicht) zeigt in etwa, dass es Branchengremien gibt, die über 800 % Rücklagen gebildet haben!

Rücklagen vs. Einnahmen pro Bundesland
Rücklagen vs. Einnahmen pro Bundesland

Von wegen gebundene Mittel

Wie die Vermögenssituation zu beurteilen ist, schreibt auch der Kontrollausschuss in seinem Bericht nieder:

»Für eine Analyse der wirtschaftlichen Gesamtsituation ist es notwendig, neben den Ausgleichsrücklagen auch die frei disponiblen Rücklagen mit einzubeziehen. Zusammen ergibt dies das ‚disponible Vermögen‘.«

Somit ist bewiesen, dass auch das Kontrollgremium der WKO die unter den Passiva ausgewiesenen Rücklagen als »verfügbar« betrachtet. Unsere bisherigen Darstellungen stimmen damit überein. Die Behauptung der WKO-Spitzenrepräsentanten vom ÖVP-Wirtschaftsbund, dass man das nicht so rechnen dürfe, weil es sich zum Teil um gebundene Mittel handle, ist damit vom Tisch.

Was wir wollen: Niedrigere Kammerbeiträge für die Unternehmen

Wir starten nun erneut einen Anlauf, die Regeln in Bezug auf die Rücklagenbildung in der WKO abzuändern und bringen einen Antrag ins Erweiterte Präsidium am 29.06.2022 ein.

Der aktuellen Haushaltsordnung ist folgende Regelung zu entnehmen:

§ 8. Bildung von Rücklagen (Fonds)

(1) Es ist eine Ausgleichsrücklage zu bilden, die zur Abdeckung von unvorhergesehenen Schwankungen bei Aufwendungen und Erträgen der jeweiligen Körperschaft dient. Ihre Höhe soll möglichst einen Jahresbedarf der fortlaufenden Aufwendungen betragen. (Quelle: WKO Haushaltsordnung)

  1. Die Formulierung »möglichst einen Jahresbedarf« in § 8, Abschnitt 1 der Haushaltsforderung möge abgeändert und durch »höchstens einen Jahresbedarf« ersetzt werden.
  2. Überdies soll der Begriff »Jahresbedarf« präzisiert werden, indem in Klammer ergänzt wird, dass es sich dabei um Fixkosten wie »Personalkosten«, »Mietaufwand« und weitere nicht stornierbare Aufwendungen handelt.
  3. Die bisher angesammelten Rücklagen sollen bis zum Erreichen dieser Höchstgrenze in den jeweiligen Organisationsteilen eine Reduktion der Kammerumlagen gegenfinanzieren. Die Beiträge sind so zu senken, dass die Ziele erreicht und Unternehmer:innen entlastet werden.

Die Reduktion der Grundumlagen kann durch Senkung der Hebesätze bei KU1, KU2 und Senkung der Grundumlagen erfolgen. All das kann die WKO im eigenen Wirkungsbereich beschließen – unter der Voraussetzung, dass der ÖVP-Wirtschaftsbund erkennt, dass die Unternehmer:innen weder die Rücklagen-Hortung noch die übertriebene, nicht zielgerichtete PR-Maschinerie finanzieren sollten.

Weitere Grafiken & Tabellen

1. Einnahmen 2021
Einnahmen der Wirtschaftskammerorganisationen 2021
Einnahmen der Wirtschaftskammerorganisationen 2021
Einnahmen der WKO 2021 nach Bundesland
Einnahmen der WKO 2021 nach Bundesland
2. Rücklagen 2021
Rücklagen 2021 nach Bundesland
Rücklagen 2021 nach Bundesland
Rücklagen 2021 (Kammern und Fachorganisationen)
Rücklagen 2021 (Kammern und Fachorganisationen)
Rücklagen nach Bundesland 2019-2021
Rücklagen nach Bundesland 2019-2021
Quellen:

Rechnungsabschlüsse 2019-2020

Hier zum Download:

Rechnungsabschlüsse Kammern:

Rechnungsabschlüsse Fachorganisationen