WKO über Corona-Hilfspaket quersubventioniert

Statt die immensen Rücklagen der Wirtschaftskammer aufzulösen, mutiert der Fixkostenzuschuss zum Wirtschaftskammer-Rettungspaket!

»Ich bin wirklich fassungslos, mit welcher Unverfrorenheit der türkise Finanzminister seine Parteifreunde in der Wirtschaftskammer bedient! Die Quersubventionierung der Wirtschaftskammer über Steuermittel ist ein starkes Stück!«, sagt unsere Bundessprecherin Sabine Jungwirth über die jetzt bekannt gewordene Regelung.

Kürzlich wurde nämlich vom Finanzministerium eine neue Version der FAQs zum Fixkostenzuschuss veröffentlicht. Darin enthalten ist plötzlich unter Pkt. B.II.38 eine Klarstellung zu Pkt. 4.1.1. (k) der Richtlinie, der die Fixkosten erläutert und wie folgt lautet: (k) Aufwendungen für sonstige vertragliche betriebsnotwendige Zahlungsverpflichtungen,
die nicht das Personal betreffen.

Das Finanzministerium definiert nun in der neuesten Version der FAQs unter diesem Punkt die Kammerumlagen: »Kammerumlagen begründen begünstigungsfähige Fixkosten« und weiter »Begünstigt sind beispielsweise – insoweit sie nicht Bestandteil der Lohnnebenkosten sind – die WKO-Beiträge sowie Pflichtbeiträge für Rechtsanwälte, Notare oder Steuerberater.«

Kammer sitzt auf fettem Rücklagenberg

Diese Regelung kritisiert Sabine Jungwirth scharf: »Die Wirtschaftskammer hat bekanntlich immense Rücklagen im Ausmaß von rund 1,7 Milliarden Euro. Statt diese aufzulösen, sorgt nun das türkise Finanzministerium dafür, dass der Fixkostenzuschuss zum Kammerrettungspaket mutiert. Die Parteifreunde füllen die Kammerkasse mit Steuergeld!«.

Dabei könnte die Wirtschaftskammer den möglicherweise bevorstehenden Ausfall von Pflichtbeiträgen ohne weiteres aus ihren Rücklagen kompensieren.

Wenn im Corona-Krisenjahr 2020 die Pflichtbeiträge von den Unternehmen nicht bezahlt werden können, soll die Wirtschaftskammer auf ihre eigenen Reserven zurückgreifen und damit einen Beitrag zur Krisenbewältigung leisten.

Statt Steuergelder zur Wirtschaftskammer umzulenken, fordern wir eine Ermäßigung der Wirtschaftskammerbeiträge.

Du kannst selbst die Ermäßigung bzw. Streichung deiner Grundumlage beantragen:
Hier findest du unser Musterformular als PDF

Mehr Infos zur Grundumlagen-Vorschreibung 2020:
Wirtschaftskammer soll Mitglieder entlasten! Beantrage die Streichung deiner Grundumlage!