EU-Parlament beschließt „Right to Repair“ und ebnet Weg für Trilog

Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments haben sich gestern auf eine Position zur Richtlinie zur Förderung der Reparatur von Waren geeinigt. Die neue Richtlinie soll das Recht auf Reparatur für Verbraucher:innen auch außerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfristen stärken und die Umweltauswirkungen des Massenkonsums verringern.

Die neuen Regeln sollen zu nachhaltigerem Konsum anregen: Sie sollen die Reparatur fehlerhafter Waren einfacher machen, Abfall reduzieren und die Reparaturbranche fördern. Umfragen zeigen, dass eine Mehrheit der EU-Bürger:innen ein Produkt lieber reparieren lassen würde, als ein neues zu kaufen.

Hochwertige Produkte statt schneller Konsum

Seit langem setzen sich die Grüne Wirtschaft und Ecopreneur, ihr Verband auf EU-Ebene, für ein starkes Recht auf Reparatur ein. Damit soll die Verschwendung von Ressourcen reduziert und die Kreislaufwirtschaft gefördert werden. „Das sind gute Neuigkeiten für alle, die sich für eine nachhaltige Wirtschaft einsetzen“, sagte Manfred Mühlberger, Vorsitzender von Ecopreneur und Mitglied im Vorstand der Grünen Wirtschaft.

Nun beginnt der Trilog, die Verhandlungen mit dem Rat und der EU-Kommission über die Details der Richtlinie. Ein erstes Treffen dazu ist am 7. Dezember 2023 geplant.

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