Ein Schritt Richtung Kreislaufwirtschaft
Bisher wurde manchen Produkten bewusst Mikroplastik zugesetzt. Weil die Kunststoffpartikel beim Gebrauch in die Umwelt gelangten und für Probleme sorgten, wird das in der EU nun verboten. Ein Erfolg auch für Ecopreneur, den europaweiten Verband nachhaltiger Unternehmer:innen, in dem auch die Grüne Wirtschaft Mitglied ist.
Schätzungen gehen davon aus, dass in der EU jährlich 42.000 Tonnen Mikroplastik in die Umwelt freigesetzt werden, die Produkten zuvor bewusst hinzugefügt wurden. Mit der Neuregelung soll in den kommenden Jahren eine halbe Million Tonnen Mikroplastik in der Umwelt vermieden werden.
Einmal freigesetzt, zersetzt sich Mikroplastik in der Umwelt nicht weiter. Entlang der Nahrungskette reichert sich der Kunststoff in Tieren an, vor allem in Fischen und Schalentieren, die ihrerseits von Menschen verzehrt werden. Mikroplastik wurde in fast allen Ökosystemen der Erde nachgewiesen, aber auch in Lebensmitteln und im Trinkwasser. Studien zeigen eine Reihe von negativen Effekten für Lebewesen.
Langer Atem von Ecopreneur zahlt sich aus
„Wir haben uns schon seit mehr als fünf Jahren für ein Verbot von bewusst zugesetztem Mikroplastik eingesetzt. Dass es jetzt kommt, ist eine echte Erfolgsgeschichte für uns“, sagt Manfred Mühlberger, Präsident und Vertreter der Grünen Wirtschaft bei Ecopreneur. „Es ist ein wichtiger Schritt in Richtung Kreislaufwirtschaft. Verantwortungsvoll wirtschaftende Unternehmer:innen haben bereits Lösungen entwickelt, die ohne die negativen Effekte auf die Umwelt auskommen.“
Als Mikroplastik gelten alle nicht biologisch abbaubaren Kunststoffpartikel mit einem Durchmesser von weniger als 5 Millimetern. Zugesetzt werden sie häufig in Kosmetika und Reinigungsmitteln. Anzutreffen sind sie aber auch als im Füllmaterial von Kunstrasenplätzen.
In der neuen Verordnung sind je nach Bereich auch Übergangsfristen vorgesehen, um den Unternehmen die Umstellung zu ermöglichen. Für Kunstrasenplätze tritt das Verbot zum Beispiel erst in acht Jahren in Kraft, wenn die aktuellen Kunstrasenplätze ihre vorgesehene Nutzungsdauer erreicht haben und ohnehin erneuert werden müssten.
Weiterhin erlaubt ist der Einsatz von Mikroplastik in allen Bereichen, wo die Freisetzung in die Umwelt vermieden werden kann.
Mehr Informationen zur neuen Regelung auf der Webseite der EU-Kommission.