Grüne Wirtschaft deckt auf! – Urteil beim Wahlbetrug in Oberösterreich ergangen

Nachdem bei der Wirtschaftskammerwahl 2020 Vertretern der Grünen Wirtschaft bei der Stimmenauszählung in mehreren Bundesländern Unregelmäßigkeiten aufgefallen waren und diese zur Anzeige gebracht wurden, kam es gestern Nachmittag am Bezirksgericht Wels zur Verurteilung der Angeklagten in einem Verfahren. Die Angeklagte – sie hatte für die Freiheitliche Wirtschaft kandidiert – wurde im Sinne des Strafantrages zu 180 Tagsätzen Geldstrafe bzw. 90 Tagen Ersatzstrafe unbedingt verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Im Strafantrag wurde formuliert, die Angeklagte habe ohne wahl- oder stimmberechtigt zu sein, oder namens eines anderen ohne oder gegen dessen Auftrag unzulässigerweise gewählt, indem sie bei der Wirtschaftskammerwahl OÖ 2020 namens mehrerer, jeweils auf der Wahlkarte als Wähler angeführter Personen selbst die Wahlzettel ausgefüllt bzw. den Namen ihres ebenfalls und als Listenführer kandidierenden Ehemannes als Vorzugsstimme einsetzte, ohne von der wahlberechtigten Person zur Ausfüllung beauftragt worden zu sein.

Bei der Einvernahme der Zeuginnen und der Angeklagten sowie in der Urteilsbegründung war die Rede von insgesamt bis zu 50 manipulierten Stimmzetteln.

„Dass ein Betrug in diesem Ausmaß möglich ist und erst durch unser Nachfragen entdeckt wurde, wirft ein enorm schlechtes Licht auf das gesamte Wahlprozedere. In Wahrheit kann das derzeitige System solche Fälle nicht verhindern. Das ist für eine demokratische Wahl ein skandalöser Zustand“, betonte Sabine Jungwirth, Bundessprecherin der Grünen Wirtschaft.

Bernhard Seeber, Regionalsprecher in Oberösterreich, ergänzt: „Wir fordern die Wahlkommission in Oberösterreich auf, nun endlich ihrer Pflicht nachzukommen, sich dem Problem zu stellen und die von uns schon lange geforderten Reformen einzuleiten, die Manipulation verhindern und die Wahlbeteiligung erhöhen.“

WEITERE FÄLLE IM BURGENLAND

Auch im Burgenland und in Kärnten kam es 2020 zu Wahlmanipulationen. Das erste Verfahren am BG Neusiedl gegen einen Mandatar des ÖVP-Wirtschaftsbundes wurde bereits 2021 rechtskräftig abgeschlossen und endete mit einem Schuldspruch. Weitere Ermittlungen gegen mehrere Personen sind noch im Laufen.

ÖVP-WIRTSCHAFTSBUND BLOCKIERT REFORM DES WAHLSYSTEMS

Die Grüne Wirtschaft fordert seit langem eine Reform des Wahlsystems und hat auch für das Wirtschaftsparlament der WKÖ am 29. Juni 2023 einen entsprechenden Antrag eingebracht.

Der Vorschlag: Die Wahlkarten werden allen Wahlberechtigten – wie bei der Wahl der Arbeiterkammer – automatisch und antragslos zugestellt; sie müssen per Post oder persönlich bei der Wahlbehörde abgegeben werden – und nicht durch Dritte, wie im obigen Betrugsfall geschehen.

Der ÖVP-Wirtschaftsbund glänzt bei der Wahlrechtsreform einmal mehr durch seine Verweigerungshaltung und hält an einem antiquierten Wahlsystem fest, weil er bei einem fairen Wettbewerb am meisten zu verlieren hätte. Eine zeitgemäße Interessensvertretung für alle Unternehmer:innen ist auf diese Weise unmöglich“, so Jungwirth.