Schluss mit der Ungleichbehandlung bei Grundumlage in der Wirtschaftskammer!

Wir fordern einheitliche Mitgliedsbeiträge und die Abschaffung der KU2

Wie Der Standard am 15.02.2022 berichtet hat, liegt innerhalb der Wirtschaftskammer eine massive Ungleichbehandlung bei den Mitgliedsbeiträgen (= Grundumlage) vor. So zahlt z. B. ein Gastrounternehmen mit 100 Sitzplätzen in Niederösterreich € 99.-/Jahr an die Fachgruppe, in Vorarlberg sind es € 689.-/Jahr, also sieben Mal so viel! Weitere Beispiele veröffentlichen wir auf unserer Website unter Wirtschaftskammer glasklar.

»Wir fordern ein Ende der unterschiedlichen Beitragshöhen in der Wirtschaftskammer und eine deutliche Absenkung der Gesamtbeiträge. Dabei gilt es ein einheitliches System für ganz Österreich zu schaffen mit einer Deckelung der Grundumlagen für Ein-Personen-Unternehmen bei € 100.-/Jahr. Der viel zu aufgeblasene Kammerapparat muss reformiert werden.«, sagt Sabine Jungwirth, Bundessprecherin der Grünen Wirtschaft.

Die Grüne Wirtschaft fordert zudem die Abschaffung der Kammerumlage 2: »Als lohnsummenabhängige Abgabe erhöht die KU2 die Kosten auf den Faktor Arbeit. Die Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck hat erst am Sonntag in der Pressestunde darauf hingewiesen, dass die Senkungen der Abgaben ein wichtiges Anliegen seien. Die KU2 wird dabei stets unter den Teppich gekehrt, weil die vom ÖVP-Wirtschaftsbund dominierte Wirtschaftskammer hier in der Ziehung ist.«, kritisiert Sabine Jungwirth. Und weiter: »Im internationalen Vergleich zeigt sich aber, dass Interessensvertretung wesentlich kostenschonender organisiert werden kann. Deshalb muss sich die angebliche Wirtschaftspartei ÖVP hier selbst an der Nase nehmen und endlich für schlankere Strukturen in der Wirtschaftskammer sorgen.«

Die Forderungen der Grünen Wirtschaft zur Neuaufstellung der Wirtschaftskammerfinanzierung im Detail:
  • Aus 10 mach 1: Statt in jedem Bundesland und zusätzlich auf Bundesebene für jede Branche eine eigene Vertretung (Fachgruppen und Fachverband) einzurichten, sollen diese zu nur einer einzigen Branchenvertretung zusammengeführt werden. Damit ist Schluss mit unterschiedlichen Grundumlagen und Mehrfachmitgliedschaften bei mehreren Standorten in unterschiedlichen Bundesländern. Die Landeskammern sollen nur noch regionale Geschäftsstellen mit Service- und Beratungseinrichtungen bleiben.
  • Stopp für Mehrfachmitgliedschaft: Zusätzlich soll jeder Betrieb nur noch einmal Mitglied der Wirtschaftskammer sein und dafür einen Grundbetrag zahlen, der sich am Unternehmensgewinn und dem Umsatz orientiert.
  • Deckelung des Mitgliedsbeitrages für EPU bei € 100.-/Jahr: Bis zu einem Gewinn von € 75.000.-/Jahr soll der Mitgliedsbeitrag bei € 100.- gedeckelt sein. Das betrifft einen großen Teil der Ein-Personen-Unternehmen.
  • Entfall der Grundumlage in den Gründungsjahren: Die ersten 3 Jahre sind die schwierigsten. Deshalb wollen wir Gründer:innen in diesen entlasten – die Grundumlage soll entfallen.
  • Abschaffung der KU2: Die Kammerumlage 2 ist eine lohnsummenabhängige Abgabe. Damit die Kosten auf den Faktor Arbeit entlastet werden, wollen wir diese vollständig abschaffen.
  • Senkung der KU1: Mittelfristig soll auch die KU1, die sich am Umsatz orientiert, gesenkt werden. Die Grundumlage wird bei der Berechnung abgezogen.
  • Wer berechnet, wie viel zu zahlen ist? Da die Umsätze und die Gewinne ohnehin dem Finanzamt zu melden sind, soll auch dieses die Berechnung der Wirtschaftskammerbeiträge vornehmen.

Hier kommst du zu allen Infos zur Wirtschaftskammerfinanzierung und zu den aktuellen Voranschlägen.