Immer wieder hören wir von den horrenden Summen, die die Wirtschaftskammer verwaltet, und den hohen Rücklagen, die sie gebunkert hat. Doch woher kommt das viele Geld?
Die Wirtschaftskammer finanziert sich zum Großteil durch die Kammerumlagen. Diese setzten sich aus 3 Säulen zusammen: den Grundumlagen und der Kammerumlage 1 und 2 (Details ganz unten).
Sag mir, wo du arbeitest und ich sag dir, wie viel du zahlst.
Denn was die Grundumlage betrifft, gibt es große und ungerechte Unterschiede zwischen den Bundesländern, die dem viel zu aufgeblasenen Kammerapparat geschuldet sind.
Hier ein paar Beispiele:
Du bist in der Medienbeobachtung tätig und planst, von Niederösterreich in die Steiermark zu ziehen? Das solltest du dir noch einmal gut überlegen, denn die Grundumlage für diese Berufsgruppe liegt in Niederösterreich bei 40 € und in der Steiermark bei satten 140 €, also 3,5-mal so hoch. (Österreich-Durchschnitt: ca. 100 €)
Ähnlich ist die Situation, wenn du im Bereich der Unternehmensberatung oder als Buchhalter:in tätig bist: Wenn dein Unternehmen in Wien angesiedelt ist, beträgt die Grundumlage 65 €, ein wenig südlicher, in Kärnten, musst du schon 165 € pro Jahr an deine Fachgruppe überweisen – 2,5-mal so viel wie in Wien. (Österreich-Schnitt: 119 €)
Besonders stark ausgeprägt sind die Unterschiede in der Berufsgruppe Gastronomie: Du hast einen Gastronomiebetrieb mit mehr als 100 Tischen? Die Grundumlage dafür beträgt in Niederösterreich 99 €. Im westlichsten Bundesland Vorarlberg musst du dafür unglaubliche 689 € und damit fast das 7-fache (!) als Grundumlage abführen. (Österreich-Schnitt: ca. 238 €)
Absurde Unterschiede – der Föderalismusschimmel wiehert
Wir finden es in einem kleinen Land wie Österreich geradezu grotesk, dass die Grundumlagen so stark voneinander abweichen. Die Landesgrenzen entscheiden darüber, dass Unternehmer:innen oft ein Vielfaches mehr an Grundumlagen zu bezahlen haben als in einem anderen Bundesland. Es gibt dringenden Reformbedarf, um diese Ungerechtigkeit zu beenden!
Außerdem: Schluss mit Subventionen für klimaschädliche Branchen!
Die Mineralölindustrie wird aufgrund eines Beschlusses der Wirtschaftskammer versteckt subventioniert und zahlt bei der Kammerumlage 1 um 25% weniger. Es ist vollkommen unverständlich und ungerecht, dass fossile Industrien derartige Beitragsermäßigungen bekommen. Das muss sofort ein Ende haben! Mehr dazu findest du in unserer Presseaussendung.
Reform der Wirtschaftskammerfinanzierung
Vorschläge der Grünen Wirtschaft
Derzeit hat die WKO lt. Voranschlag 2022 insgesamt Einnahmen von rund € 1,1 Mrd. Die genaue Aufstellung dazu samt allen Voranschlägen findest du hier.
Wir sagen: Das geht auch mit viel weniger!
- Aus 10 mach 1: Statt in jedem Bundesland und zusätzlich auf Bundesebene für jede Branche eine eigene Vertretung (Fachgruppen und Fachverband) einzurichten, sollen diese zu nur einer einzigen Branchenvertretung zusammengeführt werden. Damit ist Schluss mit unterschiedlichen Grundumlagen und Mehrfachmitgliedschaften bei mehreren Standorten in unterschiedlichen Bundesländern. Die Landeskammern sollen nur noch regionale Geschäftsstellen mit Service- und Beratungseinrichtungen bleiben.
- Stopp für Mehrfachmitgliedschaft: Zusätzlich soll jeder Betrieb nur noch einmal Mitglied der Wirtschaftskammer sein und dafür einen Grundbetrag zahlen, der sich am Unternehmensgewinn und dem Umsatz orientiert.
- Deckelung des Mitgliedsbeitrages für EPU bei € 100.-/Jahr: Bis zu einem Gewinn von € 75.000.-/Jahr soll der Mitgliedsbeitrag bei € 100.- gedeckelt sein. Das betrifft einen großen Teil der Ein-Personen-Unternehmen.
- Entfall der Grundumlage in den Gründungsjahren: Die ersten 3 Jahre sind die schwierigsten. Deshalb wollen wir Gründer:innen in diesen entlasten – die Grundumlage soll entfallen.
- Abschaffung der KU2: Die Kammerumlage 2 ist eine lohnsummenabhängige Abgabe. Damit die Kosten auf den Faktor Arbeit entlastet werden, wollen wir diese vollständig abschaffen.
- Senkung der KU1: Mittelfristig soll auch die KU1, die sich am Umsatz orientiert, gesenkt werden. Die Grundumlage wird bei der Berechnung abgezogen.
- Wer berechnet, wie viel zu zahlen ist? Da die Umsätze und die Gewinne ohnehin dem Finanzamt zu melden sind, soll auch dieses die Berechnung der Wirtschaftskammerbeiträge vornehmen.
Hier kommst du zu allen Infos zur Wirtschaftskammerfinanzierung und zu den aktuellen Voranschlägen.
Geht nicht? Gibt’s nicht!
Vertreter:innen des ÖVP-Wirtschaftsbunds verwenden als Totschlagargument gerne, dass das »nicht geht«. Dass aber sehr wohl mit viel geringerem Budget hochqualitative Interessensvertretung, Service/Beratung und Ausbildung möglich sind, zeigt der internationale Vergleich: Die Hamburger Handelskammer kommt beispielweise bei 170.000 Mitgliedsbetrieben mit einem Budget von € 50 Mio. aus. Die Wirtschaftskammer in Österreich dagegen hat bei rund 550.000 aktiven Mitgliedern über eine Milliarde Euro zur Verfügung!
Weiterführende Infos:
→ Handelskammer Wirtschaftsplan 2022
Fazit: Wir wollen eine Kammer, die für alle Unternehmer:innen Österreichs arbeitet.
Eine Kammer, die nicht nur die großen Player im Fokus hat, sondern vor allem die für Österreich so wichtigen KMU und EPU unterstützt. Das alles ist auch dann (oder gerade dann) möglich, wenn die Kammer
- an ihren festgefahrenen und überholten Strukturen arbeitet
- die Forderung nach Effizienz und Schlankheit endlich an sich selbst richtet
- die unsäglichen und unnötigen Imagekampagnen beendet und damit
- finanziellen Spielraum schafft, der über ambitionierte Beitragssenkungen direkt die Unternehmer:innen entlastet.
Die Organisation und Struktur der Wirtschaftskammer sind kein Naturgesetz – es geht auch anders!
Einnahmen der WKO 2022
Hier seht ihr die Einnahmen der Wirtschaftskammern und Fachorganisationen bzw. den Anteil der Kammerumlagen. Die Zahlen haben wir den Voranschlägen für 2022 entnommen:
Du möchtest wissen, wie hoch die Einnahmen der Kammer bzw. Fachgruppen in deinem Bundesland sind?
Hier findest du alle Einnahmen unterteilt in Kammer und Fachgruppen, sowie gegliedert nach Bundesländern. In den letzten zwei Spalten siehst du die Abweichung zum Voranschlag 2021 sowie zum Rechnungsabschluss 2020:
→ Hier findest du die Voranschläge aller Bundesländer für das Jahr 2022 zum Download.
Finanzierung WK:
Auf Ebene der Fachgruppen (Berufsgruppen) wird die Grundumlage (GU) erhoben. Diese wird von der Fachgruppe jährlich beschlossen und kommt diesen zu ihrer Finanzierung zugute. Die Wirtschaftskammern finanzieren sich durch die Kammerumlagen (KU1 & KU2).
Die Kammerumlage 1 wird auf Grundlage der in Rechnung gestellten Umsatzsteuer der Unternehmen berechnet. Davon gehen (bis zur Bemessungsgrundlage von 3 Mio. €) 0,29% an die Kammer. Liegt die Bemessungsgrundlage über 3 Mio. €, reduziert sich der Satz abgestuft nach der Höhe der Bemessungsgrundlage.
Die so genannte lohnabhängige Kammerumlage 2 errechnet sich an der Anzahl der Beschäftigten eines Unternehmens. Die Berechnungsbasis für die KU2 ist der Dienstgeberbeitrag zum Familienausgleichsfonds. Davon sind, je nach Bundesland, zwischen 0,37% und 0,42% als Kammerumlage zu entrichten (0,14% gehen an die WKÖ, der Rest an die Länderkammern – diese beschließen die Höhe selbst, so kommt es zu den unterschiedlichen Werten).
Hier kommst du zu den Detailinfos.