In der Jännersitzung des Nationalrats wurde ein wichtiger Meilenstein Realität: Die ökologisch-soziale Steuerreform – eine langjährige Forderung der Grünen Wirtschaft – wurde beschlossen. Viele Aspekte – von der CO2-Steuer bis zum Klimabonus – wurden medial schon intensiv bearbeitet, doch eine, gerade für KMU und EPU besonders wichtige Reform, die gleichzeitig mitverhandelt wurde, ist in der Diskussion ein wenig untergegangen: die Senkung der Krankenversicherungsbeiträge für gering verdienende Selbstständige. Die Senkung der Steuerklassen hat nämlich bei geringem Einkommen keine oder nur geringe Effekte. Deshalb muss bei diesen Selbständigen bei den Sozialversicherungsbeiträgen angesetzt werden, wenn es zu einer Entlastung kommen soll. Und das ist nun endlich gelungen!

Doch wie genau werden die SV-Beiträge gesenkt?

Alle Selbstständigen, die am Stichtag 31. Mai des jeweiligen Jahres in der gewerblichen Sozialversicherung pflicht- oder selbstversichert sind und weniger als durchschnittlich € 2.900.-/M an Einkommen erzielen, werden im dritten Quartal über das SV-Konto eine Gutschrift erhalten. Die Höhe dieser Gutschrift bemisst sich an der Beitragsgrundlage der Versicherten. Die Höhe der Gutschrift ist nach Einkommen gestaffelt, sodass die niedrigen Einkommen stärker profitieren. Du findestdie Detailsaufstellung in der Tabelle weiter unten. Der Grund der Entscheidung für einen Bonus anstelle einer Senkung der Beitragssätze ist eine deutliche Vereinfachung in der Berechnung. So kann am effizientesten und mit geringstem Aufwand entlastet werden. Die Änderung tritt mit 1. Juli 2022 in Kraft.

Wir freuen uns sehr, dass eine langjährige Forderung endlich umgesetzt wurde.

Wer es noch detaillierter wissen möchte, findet hier den Abänderungsantrag zum Download.

So hoch ist die Gutschrift bei der Beitragsvorschreibung im dritten Quartal: