Ein langjähriges Anliegen der Grünen Wirtschaft wird endlich umgesetzt: Österreich bekommt ab 2025 ein Pfandsystem für Einwegflaschen und Dosen. Ab 2024 gelten verbindliche Mehrwegquoten für Getränke. Obwohl die vom ÖVP-Wirtschaftsbund geführte Wirtschaftskammer – vermeintlich im Namen der Wirtschaft – viel zu lange dagegen lobbyiert hat, haben sich immer mehr große Lebensmittelketten für ein Pfandsystem ausgesprochen. Die Kammer hat wieder einmal nicht im Namen „der Wirtschaft“ gehandelt, sondern im Interesse einiger weniger lobbyiert.

Was aber kommt jetzt genau auf uns zu? Mit welchen Kosten ist der Umstieg verbunden? Und welche Förderungen gibt es für betroffene Betriebe? Wir haben im Klimaschutzministerium nachgefragt und die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

Mehrweg im Lebensmittelhandel

Zurzeit liegt die Mehrwegquote in Österreich bei 20%. Ziel der neuen Regelung ist es, diese bis 2025 auf 25% und bis 2030 auf 30% zu steigern. Dafür wurden Maßnahmen beschlossen die ab 2024 gültig sind und für Geschäfte ab einer Verkaufsfläche von 400m2 verpflichtend sind. Zwei Varianten stehen zur Auswahl:

  1. Variante 1 – Angebotsseitig: In jeder Filiale des Lebensmitteleinzelhändlers werden zwischen 10 und 15 % der Artikel je Getränkeart in Mehrweg angeboten
    10%: Säfte, alkoholfreie Erfrischungsgetränke, frische Trinkmilch
    15%: Bier, Mineralwässer
    (bei der Berechnung der Mehrwegquoten von Wässern, Saft und alkoholfreien Erfrischungsgetränke werden Kunststoffflaschen und Dosen bis inkl. 0,5 l nicht einbezogen)
  2. Variante 2 – Absatzseitig: Das Gesamtunternehmen gibt insgesamt 25 % des Volumens in Mehrwegverpackungen ab

In beiden Varianten haben die Lebensmitteleinzelhändler in ihren Filialen (>400m²) zumindest ein Produkt in den Kategorien Bier, Wässer, alkoholfreie Erfrischungsgetränke, Säfte und Milch im Sortiment bereitzustellen. Die angebotsseitige Vorgabe soll schrittweise erreicht werden: ab 1.1.2024 in 35 %, ab 1.1.2025 in 90 % und bis Jahresende in allen Filialen des Lebensmitteleinzelhandels.

Einwegpfand

Ab 2025 wird auf Einwegflaschen aus Kunststoff sowie auf Dosen ein Pfand eingeführt. Die leeren Flaschen und Dosen können beim nächsten Einkauf im Geschäft zurückgegeben werden – genau so wie wir es schon jetzt von einzelnen Mehrwegflaschen kennen (und wie es in vielen europäischen Ländern schon lange praktiziert wird).

Klar ist aber, dass ein solches System für den Lebensmittelhandel mit finanziellen aber auch zeitlichen Aufwänden verbunden ist. Dieser wird jedoch durch eine „handling fee“ abgegolten durch die Aufwände für die Anschaffung oder die Umstellung von Leergut-Rücknahmeautomaten, Zeit und Platz für die manuelle Rücknahme, Raumbedarf und Personalaufwände miteinbezogen werden.

 Förderungen für Rückgabeautomaten

Die Neuanschaffung von Rückgabeautomaten oder die Anpassung bestehender Mehrweg Rückgabeautomaten (damit auch Einwegflaschen aus Kunststoff und Dosen erkannt werden) wird über den Europäischen Aufbau- und Resilienzfonds (RRF) finanziert. Daraus stehen zwischen 70-80 Mio. Euro zur Verfügung; Anschaffungen/Anpassungen werden zwischen 20% und 100% gefördert. Die Förderung wird auch nach Unternehmensgröße gestaffelt: Kleineren Unternehmen wird ein höherer Anteil (bis 100%) ersetzt, größeren gestaffelt ein kleinerer Teil. Das finden wir gerade aus Sicht der meist kleineren Lebensmittelgeschäfte im ländlichen Raum durchaus sinnvoll.

 Förderung von Mehrwegabfüllanlagen

Investitionen in die Errichtung bzw. die Erweiterung von Abfüll- und Waschanlagen, die Anschaffung neuer Verpackungsanlagen (für Kisten), die Anschaffung von Mehrweg-Normgebinden und Normkisten werden mit Fördersätzen von 40- 60% gefördert.

Nähere Details zu den Förderhöhen findest du hier.

Wir sehen darin einen wichtigen und längst notwendigen Schritt zur Vermeidung bzw. Reduktion von Plastikabfällen und der Transformation hin zur Kreislaufwirtschaft.