Die Grüne Wirtschaft stellt einen Antrag an das Wirtschaftsparlament (Sitzung am 24. Juni 2021) betreffend der Abschaffung der Privilegien bei der Bemessungsgrundlage für die Berechnung der KU1 für Umsätze aus dem Mineralölhandel:

Das Erweiterte Präsidium der Wirtschaftskammer Österreich hat in seiner Sitzung am 25.11.2020 erneut den Beschluss gefasst, dem Mineralölhandel bei der Berechnung der Bemessungsgrundlage für die KU1 eine Ermäßigung zu gewähren. Begründet wurde der Beschluss mit den Bestimmungen des § 122 Abs 4 WKG. Dieser eröffnet für den Fall, dass die Anwendung des generellen Tatbestands der KU1 unter Zugrundelegung einer Durchschnittsbetrachtung zu einer unangemessenen Belastung einer oder mehrerer Berufszweige führt, die Möglichkeit, eine Sonderregelung zu treffen. Gestützt auf diese Vorschrift hat das Erweiterte Präsidium in der Vergangenheit bereits mehrfach für einzelne Berufszweige Kürzungen der Bemessungsgrundlage der KU1 vorgenommen.

Die außergewöhnlich schwierige Situation der vergangenen Monate hat nicht nur große Teile der österreichischen Unternehmen belastet, einzelne Branchen wie z.B. die Gastronomie, waren monatelang von Lockdowns betroffen. Andere waren indirekt betroffen. Um die Mitgliedsbetriebe der Wirtschaftskammer Österreich in der Phase des Wiederaufbaus zu unterstützen, setzt die Wirtschaftskammer ein sichtbares Zeichen der Unterstützung und reduziert die KU1. Damit wird das bisherige Privileg der Reduktion der Bemessungsgrundlage bei der Berechnung der KU1 für Umsätze aus dem Mineralölhandel abgeschafft.

 

Die Fraktion der Grünen Wirtschaft stellt daher folgenden Antrag:

Das Wirtschaftsparlament der WKÖ tritt an das Erweiterte Präsidium der WKÖ mit der Bitte, die Reduktion der Bemessungsgrundlage für die Umlage gemäß §122 Abs. 1 WKG um 25% auf alle Mitgliedsbetriebe auszuweiten, heran. Jene Branchen, die bereits bisher Ermäßigungen bei der KU1 erhalten, bleiben davon unberührt.