Die Grüne Wirtschaft stellt einen Antrag an das Wirtschaftsparlament (Sitzung am 24. Juni 2021) betreffend der Ökologisierung des Steuersystems:

Das Erfüllen der Pariser Klimaziele ist eine unumstößliche Notwendigkeit. Darin sind sich weltweit Politik und Wissenschaft mit überwiegender Mehrheit einig. Als Konsequenz dieser Zielformulierung bekennt sich die österreichische Bundesregierung in ihrem Arbeitsübereinkommen „Aus Verantwortung für Österreich“ dazu, die Bekämpfung der Klimakrise zu einem zentralen Anliegen zu machen. Über eine Ökologisierung des Steuersystems soll „Kostenwahrheit bei den CO2-Emissionen“ geschaffen und Maßnahmen auf nationaler Ebene gesetzt werden. Die erste Etappe der Steuerreform ist bereits auf den Weg gebracht worden, die zweite Etappe erfolgt 2022 und soll „eine wirksame Bepreisung klimaschädlicher Emissionen über eine ökosoziale Steuerreform“ bringen.

Ein wichtiger Hebel um CO2-Emissionen einzusparen, ist eine Umstrukturierung – und damit einhergehend eine Ökologisierung – des Steuersystems. Die Bepreisung von klimaschädlichen Emissionen ist hier das zentrale Element. Emissionen, die bei der Produktion oder beim Konsum von Gütern/Dienstleistungen anfallen, sind meist nicht im Preis enthalten und stellen somit negative Externalitäten dar. Das bedeutet, dass eben nicht wie im ökonomischen Standardmodell beschrieben, alle Kosten (Schäden), die bei Konsum/Produktion anfallen, im Preis ihren Ausdruck finden. Eine Bepreisung von CO2 ist demnach kein Eingriff in den Markt, sondern viel mehr die Korrektur eines Marktversagens. Außerdem können damit unfaire Wettbewerbsnachteile von jetzt schon ökologisch handelnden Unternehmer:innen abgebaut, und Anreize für die Transformation aufgebaut werden.

Mit der Mehrbelastung des Faktors Ressourcen kann auch endlich eine ernsthafte Entlastung des Faktors Arbeit einhergehen. Gerade in Zeiten der höchsten Arbeitslosigkeit seit Jahrzehnten sollten alle Maßnahmen, die zu mehr Arbeitsnachfrage führen, ergriffen werden.

Einige europäische Länder (Schweiz, Dänemark, Schweden usw.) sind den Weg einer CO2-Bepreisung schon vor Jahren gegangen. Die Erfahrungen zeigen, dass die Reduktion von Emission durch die Bepreisung möglich ist, und, dass es wenig bis keine Evidenz des oft an die Wand gemalten Schreckgespenstes Carbon Leakage gibt.

Die Covid-19 Krise hat deutlich gemacht, wie schnell und konsequent von politscher Seite gehandelt werden kann – wir brauchen diese Entschlossenheit aller Akteur:innen auch in Bezug auf die Klimakrise!

Die WKO mit ihrer Rolle als Teil der Sozialpartnerschaft, muss sich im Sinne einer raschen Transformation der Wirtschaft um eine ernstzunehmende Besteuerung von klimaschädlichen Emissionen bei gleichzeitiger Reduktion der Kosten des Faktors Arbeit einsetzen. Wer zuerst agiert, hat im internationalen Wettbewerb die Nase vorn. Es wurde schon zu viel blockiert und Zeit versäumt, um die großartigen Potentiale der österreichischen Unternehmen zu nutzen.

 

Die Fraktion der Grünen Wirtschaft stellt daher folgenden Antrag:

Die Wirtschaftskammer mit all ihren Unter- bzw. Teilorganisationen setzt sich für die Umsetzung folgender Punkte ein:

  • Die Ökologisierung des Steuersystems im Zuge einer Steuerstrukturreform
  • Damit einhergehend eine effektive Bepreisung von klimaschädlichen Emissionen bei gleichzeitiger Entlastung des Faktors Arbeit. Die abgabenseitige Entlastung soll sowohl auf Arbeitgeberseite als auch auf Arbeitnehmerseite spürbare Effekte erzeugen.
  • Gleichzeitig sollen alle klimaschädlichen Subventionen abgeschafft werden.