Wie das Nachrichtenmagazin „Profil“ in der aktuellen Ausgabe berichtet, wird auch in anderen Bundesländern wegen Unregelmäßigkeiten bei der Stimmabgabe ermittelt s.a.: Wahlbetrug bei der WK-Wahl 2020 Der große Unterschied zum Burgenland: sowohl in Kärnten, als auch in Oberösterreich haben die Hauptwahlkommissionen der jeweiligen Landeskammern selbst Sachverhaltsdarstellungen bei der Staatsanwaltschaft eingebracht.

Anja Haider-Wallner, Sprecherin der Grünen Wirtschaft im Burgenland dazu: „Die burgenländische hat das – gelinde gesagt – nicht mal in Erwägung gezogen. Als ich in der Hauptwahlkommissionssitzung um Protokollierung meiner Beobachtungen gebeten habe, war die einzige Wortmeldung eines hochrangigen Funktionärs: Was hat sie da drin überhaupt verloren gehabt? Dann wurde einstimmig über die Nicht-Protokollierung abgestimmt und danach ebenso einstimmig das Wahlergebnis für richtig befunden.“ Weiters meint sie: „Die einzige Reaktion der Wirtschaftskammer Burgenland auf die Causa, nämlich dass die Wahlbehörde korrekt tätig geworden ist, erinnert in diesem Lichte ein wenig an Tirol nach Ischgl.“

Wirtschaftskammer in der Verantwortung

Wer ein wenig im Firmen A-Z herumsucht, findet bei den Personenbetreuer*innen erstaunliche Häufungen (zig bis hunderte) von Gewerbeanmeldungen an den Adressen von Agenturen. Für die Fachgruppenausschüsse kandidieren z.T. deren Leiter*innen.

In diesem Zusammenhang stellt die Grüne Wirtschaft folgende Fragen, die bis jetzt von der Wirtschaftskammer noch nicht beantwortet wurden:

  • Wie wurden die Wahlkarten angefordert bzw. zugestellt?
  • Wie ist die Übernahme dokumentiert?
  • Bei Turnuswechseln von 2 bis 4 Wochen, kann sich eine legale Wahl innerhalb der Fristen für die Betreuer*innen überhaupt ausgehen?
  • Welche Rolle spielen die Mitarbeiter *innen der Bezirksstellen, Stichwort “Wahlkarten-Service” ?
  • Sollte sich diese Fragen eine Wahlkommission, die als Behörde für die ordnungsgemäße Abwicklung von Wahlen nach demokratischen Grundsätzen angelobt ist, nicht stellen?
  • Wenn nein und wenn möglicherweise versucht worden wäre, hier etwas zu vertuschen, ist das dann Amtsmissbrauch?
  • Wenn auch die Mitarbeiter*innen in den Bezirksstellen der Wirtschaftskammer Burgenland Funktionen im Wirtschaftsbund innehaben, kann Unparteilichkeit gewährleistet werden, oder ist das unvereinbar?

Haider Wallner: „Es ist wichtig, dass wir diese Fragen stellen und Antworten einfordern. Weil wir eine Demokratie und keine Bananenrepublik sind. Weil es um Macht und viel Geld geht und die Funktionäre der Wirtschaftskammer Entscheidungen beeinflussen, die uns alle betreffen. Im Wirkungsbereich von Sozialversicherung und Arbeitsmarkt zum Beispiel. Wir müssen uns verlassen können, dass Wahlen nach demokratischen Grundprinzipien durchgeführt werden.“

Facts: Welche Funktionäre in die Hauptwahlkommission berufen wurden ist nicht transparent einsehbar. Die Rahmenbedingungen finden sich in § 78 Wirtschaftskammergesetz. Unter den Mitgliedern hat der Wirtschaftsbund im Burgenland analog zum Wahlergebnis die absolute Mehrheit. Die kleineren Fraktionen Grüne und Freiheitliche Wirtschaft dürfen je ein Mitglied OHNE Stimmrecht nominieren.