Die Wirtschafts-Kammerwahlen 2020
Bei den Wirtschaftskammer-Wahlen werden die Weichen für die Wirtschaftspolitik der kommenden Jahre gestellt. Entscheide mit, in welche Richtung es gehen soll!
Unterstütze uns bei den Wirtschaftskammerwahlen von 2. bis 5. März 2020: Wähle Grüne Wirtschaft!
Wahllokale
Fragen & Antworten
1. Warum soll ich wählen?
Mit deiner Stimme stärkst du deine Branche. Eine hohe Wahlbeteiligung zeigt, dass die Mitglieder ihre Interessensvertretung für wichtig halten.
2. Wem kann ich meine Stimme geben?
Gewählt werden die Fachorganisationen nach Branchen. Du kannst also direkt deine Fachvertretung wählen und mitbestimmen, was in deiner Fachorganisation beschlossen wird.
So läuft das ab: In der ersten Phase wird die Vertretung der UnternehmerInnen auf der »Fachorganisationsebene« der Wirtschaftskammer gewählt. Das sind die MandatarInnen in den Fachgruppen-Aussschüssen bzw. Fachvertretungen. Es gibt dabei Wahlen in allen neuen Landeskammern. Die Ergebnisse dieser »Urwahl« bilden die Grundlage für Wahlen in andere Organe (Spartenkonferenzen, Regionalstellenausschüsse, Wirtschaftsparlament und Präsidium).
3. Wer ist wahlberechtigt?
Alle Mitglieder der Wirtschaftskammer, die bis zu einem noch festzulegenden Stichtag
- ein Gewerbe aktiv ausüben,
- das 18. Lebensjahr vollendet haben,
- in die WählerInnenliste eingetragen sind.
4. Wann wird gewählt?
Von 2. bis 5. März 2020. Die Termine variieren aber in den Bundesländern:
- Burgenland: 3. und 5.3.
- Kärnten: 4. und 5.3.
- Niederösterreich: 2.bis 4.3.
- Oberösterreich: 4. und 5.3.
- Salzburg (Land): 4. und 5.3.
- Salzburg (Stadt): 2. bis 5.3.
- Steiermark: 3. bis 5.3.
- Tirol: 4. und 5.3.
- Vorarlberg: 2. und 5.3.
- Wien: 3. bis 5.3.
5. Wo wird gewählt?
Es werden in jedem Bundesland hunderte Wahllokale eingerichtet. Auflistung mit Links siehe oben unter »Wahllokale«. Selbstverständlich ist es auch möglich, per Post mit einer Wahlkarte zu wählen.
Wählen mit Wahlkarte
Als wahlberechtigtes Mitglied kannst du ab dem Stichtag (22.11.2019) bei der Wirtschaftskammer die Ausstellung einer Wahlkarte beantragen. Diese muss unterschrieben bis späatestens 28. Februar bei der Hauptwahlkommission eingelangt sein: