Am 19.11.2019 tagt das Wirtschaftsparlament der Wirtschaftskammer Salzburg. Wir fordern, dass sich die Wirtschaftskammer bei den zuständigen Stellen auf Landes- und Bundesebene für eine gesetzlich verpflichtende Herkunftsbezeichnung von verarbeiteten Lebensmitteln in der Gastronomie einzusetzt.

Unsere Begründung lautet im Detail:

Ein wesentliches Kennzeichen der freien Marktwirtschaft ist, dass Informationen zu Preis und Qualität für alle zugänglich sind. Das ermöglicht einen Vergleich und beeinflusst wesentlich die Entscheidung für oder gegen ein Produkt oder eine Dienstleistung. Besonders wichtig ist dies im Bereich der Lebensmittel. Gerade in Österreich legen immer mehr Konsumentinnen und Konsumenten Wert auf regionale und biologische Lebensmittel. Sie sind beim Essen heute kritischer, hinterfragen die Produktionsbedingungen, Inhaltsstoffe und die Herkunft der Lebensmittel. Wer heute ein Stück Fleisch, Eier oder Milch im Supermarkt kauft, kann nachvollziehen, woher das Produkt stammt. Zumindest das Herkunftsland muss ausgewiesen werden.

Wer jedoch im Restaurant isst, bleibt in den meisten Fällen ahnungslos, woher das Essen auf dem Teller kommt: Konsumentinnen und Konsumenten haben nach wie vor wenig Einblick, welche Nahrungsmittel in der Gastronomie oder in verarbeiteten Produkten enthalten sind. Grund dafür ist, dass auf den Speisekarten in der Gastronomie nicht auf die Herkunft der Lebensmittel hingewiesen werden muss. Der Gast kann daher nicht erkennen, ob er heimische Qualität am Teller liegen hat oder meist wesentlich billigere Importware, die unter völlig anderen Rahmenbedingungen produziert wurde, was etwa das Tierwohl oder Umweltstandards betrifft.

So landen jedes Jahr hunderte Millionen Eier aus Käfighaltung und tausende Tonnen Fleisch aus ausländischer Massentierhaltung auf unseren Tellern – unerkannt und ungewollt. Denn in der Gastronomie und in den öffentlichen Küchen werden zwar 2/3 aller tierischen Produkte konsumiert, von einer bewussten Entscheidung kann aber nicht gesprochen werden, wenn hier die Transparenz gänzlich fehlt. Dieser Missstand führt dazu, dass Unmengen an Nahrungsmitteln konsumiert werden, deren Herstellungsmethode in Österreich bereits aus Tier- oder Umweltschutzgründen verboten wurde. Das wirkt sich nicht nur negativ auf Tiere, Natur & Klima sowie auf die heimische Landwirtschaft aus sondern führt auch zu einem Wettbewerbsnachteil für all jene UnternehmerInnen in der Gastronomie, die hochwertige Produkte zu fairen Preisen statt etwa billiges Flüssigei aus Käfighaltung in der Ukraine oder Kalbfleisch aus holländischer Massentierhaltung im Wiener Schnitzel beschaffen.

Das Argument gegen die Kennzeichnung ist meist der bürokratische Aufwand. In der Schweiz ist die Kennzeichnung jedoch seit 1995 vorgeschrieben – vom Kebap-Stand bis zur Spitzengastronomie – und die Betriebe sind daran nicht zugrunde gegangen. Nach dem Schweizer Modell müssen nur jene Produkte mit einem standardisierten Hinweis gekennzeichnet werden, die NICHT den österreichischen Standards entsprechen. Damit ändert sich für all jene, die auf Qualität aus Österreich setzen, gar nichts. Für UnternehmerInnen, die jetzt schon im Sinne des Tierschutzes und der Gesundheit ihrer Gäste handeln, ergibt sich dadurch ein Wettbewerbsvorteil bzw. wird für sie dadurch ein Wettbewerbsnachteil aufgrund mangelnder Transparenz endlich beseitigt.