Die Idee des Bedingungslosen Grundeinkommens (BGE) ist nicht neu, wird aber inzwischen immer häufiger diskutiert. Oft werden dabei verschiedene Ansätze und Ideen vermischt. Was genau verbirgt sich also hinter dem Begriff des BGE?

  • Das bedingungslose Grundeinkommen ist ein existenzsichernder Geldbetrag, der jedem Einwohner und jeder Einwohnerin eines Staats monatlich von der Geburt bis ans Lebensende ausbezahlt wird.
  • Der Anspruch auf ein Grundeinkommen ist nicht an Vorbedingungen oder besondere Voraussetzungen gebunden, die zu überprüfen wären (Armutsnachweis).
  • Jede Person erhält als Grundeinkommen die gleich hohe Geldsumme. Hinzuverdienen lässt sich so viel, wie gewollt. Das Grundeinkommen muss aber hoch genug sein, um den Mindeststandards an ein würdevolles Leben zu entsprechen.
  • Das Grundeinkommen ist an Einzelpersonen gebunden und kann nicht verwirkt werden.

Vier Wesensmerkmale kennzeichnen also das bedingungslose Grundeinkommen:

  • allgemein
  • bedingungslos
  • existenzsichernd
  • personenbezogen

Nur wenn alle vier Kriterien erfüllt sind, handelt es sich um ein „Bedingungsloses Grundeinkommen“.

Mit einem Grundeinkommen ist keine Verpflichtung zur Erwerbsarbeit verbunden. Die ethische Verpflichtung zu sinnvoller Tätigkeit bleibt aber bestehen. Rund 50% der ÖsterreicherInnen sind in ehrenamtlichen Tätigkeiten aktiv. Das BGE unterstützt diese Tätigkeiten ebenso wie jene von kindererziehenden oder pflegenden Personen.

Das Grundeinkommen ersetzt nicht alle staatlichen Sozialleistungen. Für besonders bedürftige Personengruppen soll es weiterhin zusätzliche Leistungen, wie z.B. Pflegegeld und Behindertenunterstützung geben. Bei den Pensionen ist ein Mischsystem aus Basiseinkommen und erwerbsarbeitsbezogenen Leistungen sinnvoll (Grünes Pensionsmodell). Die Finanzierung einer öffentlichen Infrastruktur und Daseinsvorsorge in den Bereichen Bildung, Gesundheit, Pflege, Kinderbetreuung, Verkehr, Wasser, Energie und Wohnen bleibt als wichtige Staatsaufgabe bestehen.