Erfreuliche News

Bisher sieht die KleinunternehmerInnenregelung eine Freigrenze bis 30 000 Euro netto des Gesamtumsatzes vor – ein Wert, der seit 16 Jahren unverändert ist! Wir forderten daher eine Anpassung der Freigrenze für KleinunternehmerInnen auf 40 000 Euro netto pro Jahr. Die Erhöhung der Freigrenze für Kleinunternehmen bedeutet zum einen Adaption an reale Preisniveaus und die Entlastung für die UnternehmerInnen, wie Christian Schrefel, Delegierter der Grünen Wirtschaft, im Wirtschaftsparlament im November 2018 betonte.

Die Wirtschaftskammer Niederösterreich hat sich daher gemäß unserem Antrag für die erforderliche Gesetzesänderung eingesetzt.

Weniger Bürokratie ab 1.1.2020 für EPU und kleine Unternehmen

Zur Entlastung unserer EPU und kleinen Unternehmen hat im September der Nationalrat die Erhöhung der Kleinunternehmergrenze beschlossen:

  • Befreiung von Umsatzsteuer-Erklärungen bei einem Jahresumsatz bis 35.000,- Euro

Die Gesetzesänderung tritt bereits per 1. Jänner 2020 in Kraft!