VERDACHT AUF AMTSMISSBRAUCH

Wir bringen aufgrund einer Weisung des Bundeskanzlers eine Sachverhaltsdarstellung wegen des Verdachts auf Amtsmissbrauch bei der Staatsanwaltschaft ein.

Anlass für die Anzeige sind rechtswidrige Rückforderungsbescheide gegen selbstständige BezieherInnen des Kinderbetreuungsgeldes, welche die Sozialversicherungsanstalt (SVA) auf Weisung von Kanzler Sebastian Kurz ausschickt.

Dazu sagt unsere Bundessprecherin Sabine Jungwirth: »Der Bundeskanzler beharrt trotz einer gegenteiligen Entscheidung des Obersten Gerichtshofes (OGH) weiterhin auf den Rückzahlungen und fügt selbstständigen Eltern damit großen finanziellen Schaden zu. Das ist nicht nur politisch indiskutabel, sondern auch rechtswidrig. Für uns stellt sich die Frage, ob Kurz damit nicht wissentlich seine Amtsgeschäfte missbraucht hat. Jetzt ist die Staatsanwaltschaft am Zug.«

Worum geht es?

Das ist der Grund für die Rückforderungen: Selbstständige Eltern müssen ihren Zuverdienst während des Kindergeldbezugs gegenüber der SVA binnen zwei Jahren aufschlüsseln. Erfolgt diese Aufschlüsselung nicht rechtzeitig, so zieht die SVA für die Beurteilung, ob die Zuverdienstgrenze überschritten wurde, das gesamte Jahreseinkommen heran – und nicht den Zuverdienst während des Kinderbetreuungsgeldbezuges. Dadurch werden horrende Rückzahlungssummen fällig.

Der OGH kam bereits vor Monaten zum Schluss, dass ausschließlich der Zuverdienst während des Bezuges des Kinderbetreuungsgeldes maßgeblich ist. Ein Fristversäumnis rechtfertige keine Rückforderungen.

Von der Grünen Wirtschaft damit konfrontiert, gab SVA-Obmann Mahrer unumwunden zu, die Rechtsauffassung des OGH zu kennen. Mahrer berief sich aber auf eine Weisung des Bundeskanzlers, die die SVA zur Fortsetzung der Rückforderungsbescheide verpflichten würde.

»Während Mahrer als WKO-Präsident die Kindergeld-Schikane verurteilt, lässt er als SVA-Obmann die rechtswidrigen Rückforderungspraxis weiter zu und versteckt sich hinter der Weisung seines Parteifreundes Kurz. Für uns trägt er damit eindeutig eine Mitschuld am finanziellen Schaden, der selbstständigen Eltern rechtswidrig und wider besseres Wissen zugefügt wird«, so Sabine Jungwirth.

Wie kannst du dich wehren?

Eine von uns beauftragte Anwaltskanzlei hat auf Basis des OGH-Urteils in Formular erstellt, mit dem Rückforderungsbescheide beim jeweils zuständigen Arbeits- und Sozialgericht eingeklagt werden können. Du kannst die Rückforderung einklagen. Informationen findest du hier.