Die Wirtschaftskammer hat sich am am 29.November geschlossen hinter unsere Initiative gestellt, die Härten beim Kinderbetreuungsgeld zu beenden: Im Wirtschaftsparlament – dem Beschlussgremium der Wirtschaftskammer – wurde der Vorstoß der Grünen Wirtschaft einstimmig angenommen. Zuvor haben sich der Sozialdemokratische Wirtschaftsverband (SWV) und sogar der ÖVP-Wirtschaftsbund unserem Antrag angeschlossen. “Die breite Unterstützung für den Vorstoß der Grünen Wirtschaft ist ein deutliches Signal an die Bundesregierung”, meint unsere Bundessprecherin Sabine Jungwirth. Und weiter: „Horrende Rückzahlungsforderungen für selbstständige Eltern wegen simpler Formfehler werden damit hoffentlich bald Geschichte sein. Jetzt müssen aber Taten folgen und Präsident Mahrer soll seine oft betonten guten Kontakte in die Bundesregierung geltend machen.“
Worum geht es?
In den letzten Wochen und Monaten häuften sich bei der Grünen Wirtschaft Beschwerden von selbstständigen Eltern, sie hätten Bescheide von der SVA erhalten. Darin wurden sie zur teilweisen oder vollständigen Rückzahlung des Kinderbetreuungsgeldes aufgefordert, weil sie die Zuverdienstgrenzen überschritten hätten. Das Problem: Selbstständige Eltern müssen binnen zwei Jahren die Bezugsmonate mit einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung vom restlichen Verdienstjahr “abgrenzen”. Tun sie das nicht, und haben vor und nach Ende der Karenz Einkünfte gehabt, werden diese Monate automatisch zur Berechnung der Einkommensgrenze im Kalenderjahr herangezogen. Jungwirth: “Viele der Betroffenen müssen dann das gesamte Kinderbetreuungsgeld zurückzahlen, obwohl sie während der Bezugszeit womöglich keinen Cent verdient haben. Meist werden mehrere tausend Euro an Rückzahlungen fällig.”
In der Vergangenheit haben die Betroffenen von der SVA immerhin Erinnerungsschreiben erhalten, die Abgrenzung rechtzeitig vorzunehmen. Seit 2017 hat das Familienministerium der SVA per Weisung verboten, Betroffene zu erinnern. Warum? Das weiß niemand so genau.
Wie geht es weiter?
Die Wirtschaftskammer steht zumindest in diesem Fall bereits geschlossen hinter unserer Initiative. Wir haben auch schon einen offenen Brief an Familienministerin Juliane Bogner-Strauß verfasst und sie aufgefordert, die fadenscheinige Regelung im Sinne der Interessen selbstständiger Eltern zu flicken. Außerdem prüfen wir gerade rechtliche Schritte, ob Klagen gegen die Rückforderungen möglich sind. Jungwirth: “Schon die Zuverdienstgrenzen sind so kompliziert geregelt, dass selbstständige Eltern für deren Einhaltung im Dauerstress stehen. Die Rückforderung ist eine doppelte Schikane und deshalb gehört die Frist abgeschafft und das Gesetz neu geregelt.”