Die SVA stellt derzeit gehäuft Rückforderungen gegen selbstständige BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld. Oftmals Grund für die Bescheide: die fehlende Abgrenzung der Bezugsmonate binnen zwei Jahren.

Eine selbstständige Mutter – sie hat die einkommensabhängige Variante bezogen – hat gegen den SVA-Bescheid geklagt, und Recht bekommen. Die sinngemäße Begründung des OGH-Urteils: eine nicht fristgerecht erbrachte Abgrenzung rechtfertigt keine Rückforderung im Sinne des Gesetzes.

So kannst du die Rückforderung einklagen

Eine von uns beauftragte Anwaltskanzlei hat auf Basis des OGH-Urteils in Formular erstellt, mit dem Rückforderungsbescheide beim jeweils zuständigen Arbeits- und Sozialgericht eingeklagt werden können.

>>> Das Formular zum Download gibt es hier

Dabei gilt es zwei wichtige Punkte zu beachten:

  • Unser Musterformular bezieht sich nur auf Rückforderungen wegen fehlender Abgrenzung bei der einkommensabhängigen Variante: Denn das zugrunde liegende OGH-Urteil bezieht sich auch nur darauf.
  • Die Klage muss innerhalb einer unerstreckbaren Frist von vier Wochen ab Zustellung des Bescheides eingebracht werden, wobei die Postaufgabe am letzten Tag der Frist genügt (Poststempel). Das heißt, unser Musterformular bezieht sich nur auf aktuelle SVA-Bescheide.

Die Klage verursacht keine Kosten

Die Anfechtung ist kostenlos: Der angefochtene Bescheid tritt mit Klageerhebung außer Kraft. Das Gericht hat in weiterer Folge den durch die Klage geltend gemachten Anspruch zunächst in einer mündlichen Verhandlung erster Instanz zu prüfen. Vor Gerichten erster Instanz besteht grundsätzlich keine Vertretungspflicht.

Der Versicherungsträger – also die SVA – hat grundsätzlich die eigenen Kosten des Verfahrens selbst zu tragen. Wenn sich der oder die Versicherte einen Anwalt nimmt und den Prozess gewinnt, besteht Anspruch auf Kostenersatz (§ 77 Abs 1 Z 2 ASGG).

Wie geht es weiter?

Wir werden in den kommenden Wochen den Druck auf alle politischen Verantwortungsträger erhöhen, diese absurde Regelung abzuschaffen.

  • Wir prüfen derzeit die Möglichkeit einer Klage für selbstständige BezieherInnen der pauschalen Variante.
  • Wir haben im Wirtschaftsparlament eine Initiative eingebracht, die unsinnige Abgrenzung generell abzuschaffen: Alle anderen Fraktionen haben sich unserer Initiative angeschlossen! Für die Umsetzung verantwortlich ist allerdings ÖVP-Familienministerin Juliane Bogner-Strauß. Sie hat bereits ausrichten lassen, die Regelung nicht reparieren zu wollen. Jetzt ist die Politik am Zug. Aber wir bleiben dran!