ELEKTROFAHRZEUGE ALS WEGBEREITER DER NEUEN MOBILITÄT
Ausgangslage
Mobilität gilt als ein Grundbedürfnis des Menschen und als ein zentraler Bestandteil unseres Wirtschaftssystems. Wir sind überzeugt, dass das auch in Zukunft so bleiben wird.
Aber Mobilität wird in Zukunft anders zu gestalten sein und anders realisiert werden als heute.
Denn die Hochleistungsverkehrssysteme von heute verbrauchen große Mengen an Rohstoffen und fossiler Energie, sind wenig effizient und verursachen hohe Kosten; ökologisch, ökonomisch und sozial. Die Herausforderung für die Zukunft wird sein, die Erfüllung der Mobilitätsbedürfnisse mit den Anforderungen an Klimaschutz, Kreislaufwirtschaft und nachhaltige Entwicklung in Einklang zu bringen.
Das ist die Chance, Mobilität insgesamt neu zu denken.
Längst überfällige, grundlegende strukturelle Veränderungen in unsere Verkehrssysteme müssen eingeleitet werden, um Mobilität menschen- und klimagerecht zu gestalten.
Ein Teil dieser Mobilitätswende ist die Elektrifizierung der Fahrzeuge.
Elektrofahrzeuge sind hocheffizient, 90% der eingesetzten Energie wird in Antriebsenergie umgewandelt. Beim derzeit verwendeten Benzin- und Dieselmotor sind es maximal 30%. Daher ist der spezifische Energieverbrauch pro km wesentlich geringer. Im Betrieb sind sie emissionsfrei. Wenn der Strom aus erneuerbarer Energie stammt, kann durch eine Elektrifizierung der Verkehrsbereich so weitgehend CO2-frei werden.
Der Umstieg auf Elektroantrieb ist grundsätzlich bereits in allen Bereichen möglich. Die Entwicklungsdynamik ist hoch. Auch Busse und erste große LKW sind bereits verfügbar. Modellvielfalt und Produktionskapazitäten nehmen rasch zu, insbesondere bei den PKWs.
Entscheidende Faktoren für die weitere Entwicklung sind:
- die Speicher-/Batterietechnologie, sie bestimmt Kaufpreis und Reichweite
- die Akzeptanz durch die NutzerInnen
- das Fahrzeugangebot
- die Ladeinfrastruktur
Die Anschaffungskosten sind aufgrund der kostenintensiven Herstellung der Batterien vergleichsweise noch hoch. Die regelmäßigen Servicekosten sind dagegen 50 bis 70 Prozent geringer, die Energiekosten ebenso. Die Gesamtkosten (Anschaffung und Betrieb) von Elektrofahrzeugen könnten daher schon heute geringer sein als jene konventioneller Fahrzeuge. Damit eignen sich Elektrofahrzeuge besonders für den Einsatz im professionellen Bereich (Carsharing, Taxis, Fahrten- und Botendienste etc.), wo die hohe Kilometerleistung den Kostenvorteil noch deutlich steigert.
Elektrofahrzeuge lösen nicht die vielfältigen Probleme des Individualverkehrs.
Selbstverständlich bedeutet eine umfassende Mobilitätswende viel mehr, als durch den Umstieg auf Elektrofahrzeuge nur eine Antriebsart durch eine andere zu ersetzen. Hoher Platzverbrauch, hoher Ressourcenverbrauch durch die Fahrzeugherstellung, Staus, Behinderung und Gefährdung anderer VerkehrsteilnehmerInnen, Feinstaub-Emissionen durch Reifenabrieb bedingt das Verkehrsmittel Auto, mit welchen Antrieb auch immer. Vielfältige Veränderungen sind notwendig, damit künftig die Mobilitätsbedürfnisse mit anderen Verkehrsmitteln und anderen Zugängen – Stichwort Virtuelle Mobilität – menschen- und umweltgerecht realisiert werden.
Aus Sicht des Klimaschutzes brauchen wir aber auch einen raschen und möglichst vollständigen Ausstieg aus Benzin und Diesel. Und hier sind Elektrofahrzeuge ein sofort verfügbarer Baustein einer Mobilitätswende. Nach dem Motto: Wenn schon ein Auto, dann ein elektrisches.
Die Grüne Wirtschaft fordert und unterstützt ambitionierte Ziele und vielfältige Maßnahmen zum Umstieg auf Elektrofahrzeuge und erneuerbare Energie als Teil einer umfassenden Mobilitätswende.
Handlungsfelder und Maßnahmen
In den hier dargestellten Handlungsfeldern und Maßnahmen geht es vorrangig darum, den Umstieg auf Elektrofahrzeuge möglichst zu beschleunigen.
- Firmenflotten, Wirtschaftsverkehr und Citylogistik
- Fahrzeug-Sharing
- Ladeinfrastruktur
- e-Taxis, Mietwagen und Öffis
Firmenflotten, Wirtschaftsverkehr und Citylogistik
Firmenflotten eigenen sich besonders gut für einen raschen Umstieg auf Elektrofahrzeuge, sowohl für den Personen- als auch für den Gütertransport. Öffentliche Einrichtungen von den Ministerien abwärts sollen beispielhaft vorangehen. Anreize und klare Vorgaben sollen für UnternehmerInnen ein attraktives Umfeld für den Umstieg schaffen.
- Garantierte steuerliche Freistellung von UnternehmerInnen bei Privatnutzung von Elektrofahrzeugen wie bei MitarbeiterInnen (Sachbezugsbefreiung). Verkürzung der Mindesthaltedauer für geförderte Elektrofahrzeuge von derzeit vier auf zwei Jahre.
- Förderung von betrieblich genutzten innovativen Elektro-(Nutz)fahrzeugen.
- Rasche Umstellung der Fuhrparks aller öffentlichen Einrichtungen mit verbindlichem
Änderung der öffentlichen Beschaffungskriterien zugunsten von E-Fahrzeugen. - Bevorzugte Genehmigung von Ladezonen für E-Fahrzeuge im öffentlichen Raum.
- Öffentliche Unterstützung bei der forcierten Einrichtung von innerstädtischen Verteilzentren, Logistik-Depots und Mikro-Hubs, von denen die Warenverteilung mit kleinen Elektrofahrzeugen erfolgt.
- Besondere Park- und Zufahrtsgenehmigungen für Lieferung/Anfahrt mit E-Fahrzeugen: z.B. Zufahrtserlaubnis für Elektrofahrzeuge in Gebiete, die für andere Fahrzeuge gesperrt sind; Halteerlaubnis für Lastenräder auf ausreichend breiten Gehsteigen
Ladeinfrastruktur
Ohne Lademöglichkeiten keine Elektrofahrzeuge. Ladestellen am Wohnort und am Arbeitsplatz decken den größten Teil des Ladebedarfs. Darüber hinaus ist eine ausreichend dichte und schnelle Ladeinfrastruktur mit leichtem Zugang und sicherer, einfacher Bedienung eine der wesentlichen Schlüssel zur Akzeptanz von Elektrofahrzeugen. Im Überlandverkehr ermöglicht sie die notwendigen Reichweiten für lange Fahrten.
- Verbindliche Ziele für die rasche Errichtung eines bedarfsgerechten Basisladenetzes im öffentlichen und halböffentlichen Raum sowie verbindliche Vorgaben für die Spezifikation (Zugang auch ohne Mitgliedschaft/Anmeldung beim Betreiber, Anschlüsse, Ladeleistung etc.)
- Rascher Ausbau des Schnell-Ladenetzes im hochrangigen Überland-Straßennetz durch die öffentliche Hand in Kooperation mit privaten Akteuren
- Gratis-Parkerlaubnis für die Zeit des Ladevorgangs bei gebührenpflichtigen Parkplätzen
- Verpflichtung zur Ausrüstung von (Garagen-)Stellplätzen mit Ladeboxen bei Neubauten und Sanierungen sowohl im Wohnbau als auch für Büro- und Gewerbebauten
- Erlaubnis für Betriebe und Private, in der Parkspur der Straße vor ihrer Liegenschaft eine öffentlich zugängliche Ladesäule mit Anschluss an den eigenen Strom-Zählpunkt zu errichten.
- Anfangsförderung, dann Verpflichtung zur Nachrüstung von Ladeinfrastruktur in bestehenden P & R-Anlagen und zur Ausstattung aller Standplätze mit Ladeboxen beim Neubau
Fahrzeug-Sharing
Carsharing mit Elektrofahrzeugen ist zu forcieren, sowohl stationär als auch flexibel, privat und gewerblich. Neben Elektroautos sind auch Sharing-Systeme für elektrische Zweiräder zu fördern, wie E-Fahrräder, Pedelecs, E-Roller und E-Lastenräder. Und es gilt, zusätzlich neue elektrisch betriebene Leichtfahrzeuge zu entwickeln und einzusetzen.
- Starke Ausweitung stationäre E-Carsharing-Parkplätze mit Ladestationen im öffentlichen Raum
- E-Carsharing Plätze an allen wichtigen Mobilitätsknoten wie z.B. Bahnhöfen
- Reduzierte pauschale Parkgebühren für E-Carsharing-Fahrzeuge
- Aufbau von stationären und flexiblen Leihradsystemen mit e-Bikes
durch entsprechende Verpflichtungen für die Betreiber
e-Taxis, Mietwagen und Öffis
Taxis und Mietwagen sind wichtige Angebote im multimodalen Mobilitätsangebot insbesondere in den Städten. Die rasche Umstellung auf Elektrofahrzeuge ist auch im Hinblick auf deren Akzeptanz in der Bevölkerung wichtig. Öffentliche Verkehrsmittel sind vollständig zu elektrifizieren, insbesondere Busse.
- Verbindlicher Umstellungs-Fahrplan, ab wann nur mehr Taxis und Mietwagen mit emissionsfreien Fahrzeugen erlaubt sind und Umstiegs-Förderung am Beginn
- Errichtung von Schnell-Ladestationen für Taxis auch an Taxi-Standplätzen
- Verbindlicher Umstellungszeitplan für öffentliche und private Busbetreiber; keine Neuanschaffung von fossil betriebenen Bussen