Du möchtest dich selbstständig machen, ein eigenes Unternehmen gründen? Du weißt noch nicht genau, wie das geht? Wir helfen dir – unser Gründungs-Wegweiser zeigt dir die nötigen Schritte.

In vier Schritten zur Gründung

 

Schritt 1: Zur Wirtschaftskammer gehen

Damit dein Einstieg in die Selbstständigkeit reibungslos funktioniert, lass dich von Expert*innen der Wirtschaftskammer beraten. Dort kannst du alle deine Fragen stellen und gemeinsam deine Pläne erarbeiten. Hier geht’s zum Gründerservice >>

→ Tipp: Wusstest du, dass du dank des österreichischen Neugründungsförderungsgesetzes keine Gebühren für Beantragung und Anmeldung deines Unternehmens zahlen musst? Auch die Gerichtsgebühren für die Eintragung ins Firmenbuch und das Grundbuch fallen weg!

Schritt 2: Gewerbe anmelden

Melde dein Gewerbe bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde – also der Bezirkshauptmannschaft oder dem Magistrat – dort an, wo dein Unternehmen zu Hause ist. Folgende Unterlagen solltest du dabei haben:

  • Gültigen Reisepass oder Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis bzw. zur Gewerbeausübung erforderlicher Aufenthaltstitel bei Drittstaatsangehörigen
  • Heiratsurkunde (nur, wenn der aktuelle Name vom Geburtsnamen abweicht)
  • Meldebestätigung

Weitere Infos zur Gewerbeanmeldung findest du auf der Website der Wirtschaftskammer >>

→ Tipp: Solltest du einem freien Gewerbe nachgehen, kannst du die Gewerbeanmeldung auch elektronisch einreichen. Eine Liste der freien Gewerbe findest du hier >> 

Schritt 3: Bei der SVA melden

Die Gewerbeanmeldung wird von der Gewerbebehörde automatisch an die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (SVA) übermittelt. (Für den Fall, dass du in den folgenden Wochen kein Schreiben erhalten solltest, melde dich bitte selbst bei der SVA.) Damit bist du in der Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung pflichtversichert.

Selbstständige können sich unter bestimmten Voraussetzungen von der Kranken- und Pensionsversicherung befreien lassen. Dazu musst du einen Antrag auf Ausnahme von der
Vollversicherungspflicht bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft stellen. Den Unfallversicherungsbeitrag musst du aber jedenfalls bezahlen. Und Achtung: Durch die Ausnahme von der Vollversicherung besteht keine Absicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung.
Infos zur Sozialversicherung für Selbstständige auf der Website der WKO >>
Infos der SVA für EPU und Kleinstunternehmer*innen >>

→ Tipp: Neugründer*innen wird in den ersten drei Jahren zunächst nur der Mindestbetrag verrechnet. Erst ab dem vierten Jahr wird deinen Einkünften entsprechend abgerechnet. Achtung: Sollte sich hier herausstellen, dass deine Gewinne über der Mindestbeitragsgrundlage liegen, werden Nachzahlungen fällig. Schau also, dass du ausreichend Rücklagen hast!

Infos zu den Beiträgen auf der Website der WKO >>
Infos der SVA zu den ersten drei Beitragsjahren >>
Infos der SVA zu den Beiträgen ab dem vierten Jahr >>

Schritt 4: Beim Finanzamt registrieren

Im letzten Schritt meldest du innerhalb eines Monats ab Beginn deiner Tätigkeit dein Unternehmen beim Finanzamt an. Hier ist jenes Wohnfinanzamt zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich dein Unternehmensstandort fällt. Über einen Fragebogen wird zunächst dein erwartbarer Umsatz ermittelt. Danach wird deine steuerliche Veranlagung, also dein Einkommenssteuersatz, berechnet.

Nachdem du eine Steuernummer beantragt und erhalten hast, richtet die Finanzbehörde ein Abgabenkonto ein, auf das sämtliche Zahlungen erfolgen, z.B. für die Einkommens- und Körperschaftssteuer, ggf. für die Umsatzsteuer sowie für lohnabhängige Abgaben.
Gründer*innen-Infos der WKO zum Finanzamt >>

→ Tipp: EinzelunternehmerInnen können ihre Gründung und Finanzamtsregistrierung auch via eGründung über das Unternehmensserviceportal (USP) abwickeln. Hier findest du alle Infos zur eGründung >>

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