Wusstest du, dass …

… für selbstständige Schwangere und Mütter kein Mutterschutz- oder Karenzrecht gilt?

Mutterschutz ist dem Arbeitsrecht entnommen und gilt daher nicht für Selbstständige, sondern nur für Arbeitnehmerinnen. Als selbstständige, schwangere Unternehmerin steht dir jedoch acht Wochen vor dem errechneten Geburtstermin Wochengeld zu.

Wochengeld, was ist das?

Die Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft versteht unter dem Wochengeld eine Betriebshilfe für Unternehmerinnen. Diese Betriebshilfe kann auch der Ehepartner sein, solange er zuvor nicht im Unternehmen angestellt war. Das Wochengeld, das zur Entlastung der Mütter angedacht ist, beträgt für die Unternehmerin € 53,96 (zuletzt 2018 eingesehen) pro Tag.

Unterberechen oder ruhend stellen?

Die Pflichtbeiträge (GSVG) bleiben während dieser Zeit bestehen – außer, du entscheidest dich das Unternehmen bei der Wirtschaftskammer ruhend zu stellen. Oder deinen Betrieb offiziell zu unterbrechen. Dann nämlich entfallen für dich die Beitragszahlungen für die gewerbliche Krankenversicherung (nicht aber die der Unfallversicherung!). Der Versicherungsschutz für Pension und Krankenversicherung bleibt allerdings aktiv.

Hier kannst du Wochengeld beantragen >>

♥ Tipp: Falls du selbstständig und zusätzlich angestellt bist, steht dir das Wochengeld doppelt zu. Vergiss also nicht auch einen zweiten Antrag bei der Sozialversicherung zu stellen!