Für SVA-Versicherte hat sich bislang wenig verbessert. Doch was genau soll sich eigentlich verbessern?

Selbstbehalte abschaffen!

Ungerechtigkeit Nr. 1: Die Selbstbehalte der SVA. Weil sie dumm und ungerecht sind. Alle müssen Arztbesuche bezahlen – auch für dringend nötige, die Folgekosten ersparen. Das ist eine zusätzliche Inkasso-Schiene und hat mit einer sinnvollen Steuerung des PatientInnenverhaltens nichts zu tun!

They don’t care …

Der ÖVP-Wirtschaftsbund findet Selbstbehalte gut und sinnvoll und war immer gegen eine generelle Abschaffung. Die soziale Lage der GeringverdienerInnen ist dem Wirtschaftsbund egal. Seit kurzem gibt es eine Halbierung des Selbstbehalts bei Erreichen von vereinbarten Gesundheitszielen (Programm »Selbständig gesund«), was bislang hauptsächlich von den Gesunden in Anspruch genommen wurde. Das bedeutet: Die für das Programm anfallenden Kosten belohnen die Gesunden und bringen den Hochrisiko-PatientInnen nichts.

… but we do! 

Und weil uns die Selbständigen mit wenig Einkommen besonders am Herzen liegen, wollen wir sie entlasten – indem wir die 20 % Selbstbehalt beim Arztbesuch und bei den Labordienstleistungen abschaffen.

Mindestbeitragsgrundlagen senken!

Ungerechtigkeit Nr. 2: Angestellte zahlen bis zur Geringfügigkeitsgrenze (Ausnahme: Unfallversicherung) keine Sozialversicherungsbeiträge. Erst über dieser Geringfügigkeitsgrenze führen sie jeweils einen fixen Prozentanteil ihres tatsächlichen Bruttoeinkommens als Sozialversicherungsbeiträge ab.

Anders bei Selbstständigen. Hier wird in jedem Fall kassiert – sogar wenn am Ende eines schlechten Jahres statt eines Einkommens ein Verlust ausgewiesen wird. In diesem Fall werden die Kranken- und Pensionsversicherungsbeiträge mit Hilfe sogenannter »Mindestbeitragsgrundlagen« – also fiktiven Gewinnen – berechnet. Mit fatalen Folgen. Denn laut Angaben der SVA haben etwa 50% der rund 380.000 SVA-Versicherten Einkünfte unterhalb dieser Mindestbeitragsgrundlagen und zahlen demnach überproportional hohe Sozialversicherungsbeiträge.

Wir wollen die Absenkung der Mindestbeitragsgrundlagen auf die Geringfügigkeitsgrenze des ASVG.

Krankengeld schon nach 14 Tagen!

Du bist selbständig und krank? Pech gehabt. Denn du bekommst erst ab dem 43. Krankenstandstag Krankengeld.Damit geht die Maßnahme an 99% der Betroffenen vorbei. Einige Tage Krankheit kann jede/r Selbstständige überbrücken. Doch nach zwei Wochen ist eine minimale Absicherung nötig.

Wir wollen das gesetzliche Krankengeld bereits nach 14 Tagen!