„Insolvenzrecht soll nicht bestrafen, sondern geregelte Entschuldung ermöglichen“

Angesichts der steigenden Zahl von Unternehmensinsolvenzen fordert die Grüne Wirtschaft Nachbesserungen beim Insolvenzrecht.

„Das derzeitige Insolvenzrecht hat zwei Lücken, die den Sinn des Entschuldungsverfahren ad absurdum führen und daher dringend geschlossen werden müssen. Konkret geht es um zwei Punkte: Derzeit haben Finanzämter und Sozialversicherungsträger auch nach einem abgeschlossenen Konkursverfahren Sonderrechte: Sie dürfen zum Beispiel auf Pensionen und Gutschriften aus der Arbeitnehmerveranlagung zugreifen – selbst dann, wenn dadurch Betroffene weniger als das Existenzminimum erhalten. Ehemaligen Unternehmer:innen und ihren Familien wird so die Lebensgrundlage entzogen. Das ist nicht im Sinne einer funktionierenden Schuldenregulierung: Diese Sonderrechte gehören abgeschafft“, unterstreicht Sabine Jungwirth, Bundessprecherin der Grünen Wirtschaft.

Schuldenregulierung belastet Betroffene mit neuen Schulden

Ein zweiter Punkt betrifft die sogenannten Sanierungsgewinne. „Bei einer Schuldenregulierung wird ehemaligen Unternehmer:innen oft ein Teil ihrer alten Schulden erlassen. Dadurch entsteht auf dem Papier ein Sanierungsgewinn, auf den Steuern zu zahlen sind. Das führt zu der absurden Situation, dass Betroffene nach der geregelten Entschuldung sofort mit neuen Schulden konfrontiert sind“, so Jungwirth. „Auch die Besteuerung von Sanierungsgewinnen muss entfallen.“

„Die offenen Baustellen im Entschuldungsverfahren müssen angesichts der steigenden Zahl an Insolvenzen rasch geschlossen werden. Nur so kann den Betroffenen ein echter Neustart ermöglicht werden“, betont Jungwirth abschließend.