Rechtliche Gleichstellung von Kunsthandwerksmärkten erwirkt

Dem Team der Kunsthandwerker:innen der Grünen Wirtschaft Österreich ist es nun gelungen, Rechtssicherheit für die Durchführung von Kunsthandwerksmärkten zu erreichen.

Bis jetzt galten diese Märkte als Veranstaltungen und waren somit aufgrund der Regierungsmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie kaum durchführbar. Seit Ostern 2020 wurden zahlreiche Kunsthandwerksmärkte unter- und abgesagt.

Ab 19. Mai 2021 werden Kunsthandwerksmärkte den Kundenbereichen zugeordnet und somit dem Einzelhandel und dem Markthandel gleichgestellt. Mit Inkrafttreten der neuen Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung gelten dieselben Regeln wie für den Handel: in Innenräumen die 20-Quadratmeter-Regelung (ein:e Kund:in pro 20 Quadratmeter Fläche), die Tragepflicht von FFP2-Masken und das Einhalten eines 2-Meter-Abstands zu anderen Menschen. Für Märkte im Freien gilt nur FFP2-Maskenpflicht und die 2-Meter-Abstandsregelung.


Fotocredit Titelbild: © Otto Saxinger