Wichtiger Baustein zur Entlastung von Unternehmer*innen

Verkürzung der Entschuldungsfristen schafft Perspektiven für Krisenverlierer*innen

Die Grüne Wirtschaft zeigt sich erfreut über die am Samstag, 20.02.21, bekannt gewordenen Neuerungen im Insolvenzrecht. Insbesondere die Verbesserungen bei den Restrukturierungsmöglichkeiten und die schnellere Entschuldung im Insolvenzfall schaffen eine Perspektive für eine echte zweite Chance für viele Unternehmer*innen, die durch die Covid-Krise unverschuldet in Zahlungsschwierigkeiten geraten sind.

Sabine Jungwirth, Bundessprecherin der Grünen Wirtschaft, dazu: „Seit Monaten haben wir uns dafür eingesetzt, dass vor allem die Entschuldungsfristen bei der Privatinsolvenz auf drei Jahre verkürzt werden. Das ist wichtig, weil gerade bei Ein-Personen-Unternehmen und Kleinunternehmen die Trennung zwischen unternehmerischen und persönlichen Schulden oft schwierig ist.“ Die Verkürzung der Entschuldungsfrist bei der Privatinsolvenz war in den Vorgaben der sogen. Restrukturierungsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1023 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über präventive Restrukturierungsrahmen, über Entschuldung und über Tätigkeitsverbote sowie über Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Restrukturierungs-, Insolvenz- und Entschuldungsverfahren und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2017/1132) lediglich empfohlen worden, die ÖVP hat sich bisher aber dem Hörensagen nach ablehnend geäußert.

»Es ist sehr erfreulich, dass es nun gelungen ist die ÖVP davon zu überzeugen, dass auch für Kleinstunternehmer*innen Wege aus der Krise gefunden werden müssen. Somit ist eine zweite Chance greifbar geworden und nicht mehr nur leeres Gerede bei Veranstaltungen der Wirtschaftskammer«, so Sabine Jungwirth.