Der Wahlbetrug bei der WK-Wahl 2020 ist systemisch. Wahlrecht wurde missachtet und muss reformiert werden.

WK-Präsident Mahrer soll zu Wahlbetrug Stellung nehmen

Die Grüne Wirtschaft fordert aus Anlass der Berichterstattung in zahlreichen Medien über den Wahlbetrug bei der Wirtschaftskammerwahl 2020 Präsident Harald Mahrer auf Stellung zu beziehen:

“Sehr geehrter Herr Präsident!

Bei der Wirtschaftskammerwahl 2020 ist es in mehreren Bundesländern zu Manipulationen bei den Wahlkarten gekommen. Das Profil berichtet in seiner aktuellen Ausgabe konkret über den Fall in der FG 127 im Burgenland, wo die Grüne Wirtschaft einen Einspruch gegen das Wahlergebnis bei der Wahlkommission angezeigt hat. Auch die Sachverhaltsdarstellung, die die Ermittlungen des LKA ausgelöst hat, wurde von uns gemacht. Ich gehe davon aus, dass das in der WKÖ bekannt ist.

Der Ermittlungsbericht des LKA zeigt erschütterndes Laisser-Faire bzw. ein eigenwilliges Selbstverständnis der betroffenen FunktionärInnen und auch der WK-MitarbeiterInnen auf. Die Einhaltung demokratischer Mindeststandards ist offensichtlich keine Selbstverständlichkeit.

Auch in Oberösterreich gab es ähnliche Vorkommnisse. Die Grüne Wirtschaft ist auch dort aktiv geworden und hat Einspruch gegen das Wahlergebnis der FG 127 erhoben und eine SVD beim dortigen LKA gemacht.

In Kärnten hat ein für seine Korrektheit bekannter Mitarbeiter der WK Kärnten sichergestellt, dass manipulierte Wahlkarten ausgeschieden wurden. Die Vorgänge der Manipulation waren ähnlich jenen in Oberösterreich und im Burgenland. Insofern darf man sich durchaus auch fragen, wieso die Sicherstellung einer korrekten Wahlabwicklung an Einzelpersonen hängen kann?

Ich habe bereits im Herbst 2019 im erweiterten Präsidium auf die Problematik hingewiesen. Mein Antrag auf das Einsammeln von Wahlkartenanträgen und Wahlkarten zu verzichten wurde von Euch nicht einmal zur Abstimmung gebracht. Ich erinnere mich an ausschweifende Rechtfertigungen von Seiten des Präsidiums, warum es kein Problem sei, wenn Dokumente im Zusammenhang mit den Wahlkarten/-anträgen von FunktionärInnen und WK-MitarbeiterInnen persönlich zugestellt werden. Das sei eine „Serviceleistung“.

Die Vorgänge im Burgenland und in Oberösterreich zeigen, dass die Bestimmungen des §90 WKG sehr locker gehandhabt werden.

Angesichts der oben beschriebenen Vorgänge erwarte ich eine schriftliche Stellungnahme des WK-Präsidiums mit Vorschlägen, wie zukünftig die korrekte Abwicklung der Wahl gestaltet werden kann. Die von uns in der Vergangenheit vorgebrachten Vorschläge zur Demokratisierung und Verbesserung des Wahlrechts sind hinreichend bekannt.

HG, Sabine Jungwirth
Bundessprecherin der Grünen Wirtschaft”