Ab 1. September 2020 gibt es eine besondere COVID19-Investitionsprämie. Das bedeutet: 7% der Investitionssumme bei allgemeinen Anschaffungen und 14% bei Investitionen für Digitalisierung, Ökologisierung und Gesundheit als nicht rückzahlbarer Zuschuss.

Prinzipiell ist das eine gute Sache, aber der Hund liegt leider im Detail, denn die Untergrenze für die Investitionen liegt bei 5.000,– Euro netto.

Viele EPUs und Kleinunternehmen werden heuer nicht diese 5.000,– Euro für Investitionen ausgeben können, denn sie kämpfen ums Überleben und haben dieses Geld nicht. Sie können sich nur kleinere Ausgaben leisten, oder haben kaum Investitionen in diesen Größenordnungen zu tätigen.

Warum gibt es dann diese Untergrenze? Ist es ein Förderung für die großen Firmen?

Viele kleine Investitionen von kleinen Unternehmen würden die Wirtschaft genauso beleben. Daher fordert die Grüne Wirtschaft OÖ die ersatzlose Streichung dieser Untergrenze. Alle Investitionen müssen gleich gefördert werden. Dann ist diese Prämie gerecht!

Bernhard Seeber, Sprecher Grüne Wirtschaft OÖ