In der Sitzung des Wirtschaftsparlaments am 3. Juni hat die Grüne Wirtschaft gefordert, den Notfallfonds der Wirtschaftskammer Salzburg aus Rücklagen aufzustocken und für Corona-geschädigte Mitglieder zu öffnen. Die genauen Kriterien sollte der Beirat gemeinsam mit dem Erweiterten Präsidium festlegen. Der Antrag wurde vom Wirtschaftsbund abgelehnt. Wir sind jedoch überzeugt, dass auch die aktuellen Kriterien ausreichen, um auf Notfälle aufgrund der Corona-Krise rasch und unkompliziert reagieren zu können.

Hier der Antrag als Download: Antragsformular Sozialfonds der WKS

Das sind die aktuellen Kriterien: Nach der Satzung der Sozial- und Unterstützungsrücklage der Wirtschaftskammer Salzburg können nach Maßgabe der vorhandenen Mittel Unterstützungen an unverschuldet in Not geratene Mitglieder der Wirtschaftskammer Salzburg gewährt werden. Der Begriff der unverschuldeten Not wurde bisher im Sinne gesundheitlicher Beeinträchtigungen sowie der Linderung damit einhergehender finanzieller Folgen verstanden. Ebenso sind Ehegatten und Verwandte in gerader Linie der im vorherigen Satz angeführten Personen sowie bedürftige ehemalige Kammermitglieder und bedürftige Hinterbliebene vom der Satzung erfasst.

Im Rahmen der Unterstützung bei Naturkatastrophen erfolgt eine Unterstützung an Mitglieder, die vom Land Salzburg eine finanzielle Beihilfe zur Behebung von nicht versicherbaren betrieblichen Katastrophenschäden erhalten. Die Höhe der Unterstützung ist hier mit 15% der anerkannten Schadenssumme begrenzt. Die Höhe der Unterstützung ist für den Einzelfall mit € 10.000 begrenzt.