Die Forderungen der Grünen Wirtschaft für die Richtlinien bei den Fixkostenzuschüssen wurden umgesetzt! Das ist ein großer Erfolg!

Zuschüsse für Unternehmen sind wichtiger Baustein der Hilfsmaßnahmen

Die heute veröffentlichte Richtlinie für die Fixkostenzuschüsse bringt aus Sicht der Grünen Wirtschaft für die Unternehmen eine besonders wichtige Unterstützungsleistung, um die während des Lockdowns verursachten Umsatzausfälle auszugleichen. Besonders wichtig ist, dass die Kriterien so gestaltet wurden, dass unter Einhaltung der Deminimis-Verordnung nur mehr Unternehmen, die ein laufendes Insolvenzverfahren haben oder die die Voraussetzungen dafür erfüllen von den Fixkostenzuschüssen ausgeschlossen sind. Dazu unsere Bundessprecherin Sabine Jungwirth:

»Wir freuen uns sehr, dass damit nach harten Verhandlungen für unzählige Kleinstbetriebe und vor allem für die Gastronomie und Tourismusbetriebe eine Lösung gefunden wurde, der ihnen das Überleben ermöglicht.«

Die wichtigsten und bis zuletzt verhandelten Verbesserungen gegenüber den ursprünglich zur Diskussion gestellten Kriterien sind Folgende:

  • Die Mindestzuschusshöhe wurde auf € 500.- für 3 Monate gesenkt.
  • Es wurde optional die Deminimis-Klausel eingeführt.
  • Ein Unternehmer*innenlohn von mind. € 666,66.- und max. € 2666,67 darf pro Monat angesetzt werden.
  • Der Härtefallfonds wird nicht gegengerechnet.

»Der nächste Schritt zur Verbesserung der Situation der Unternehmen muss nun die Erweiterung der Möglichkeiten für einen Überbrückungskredit sein, indem auch dort die Deminimis-Klausel eingeführt wird«, so Sabine Jungwirth abschließend.