Grüne Wirtschaft setzt sich für Transparenz und fairen Wettbewerb ein

Franz Baumann © Claus Muhr

Im Jänner 2020 hat das Landesverwaltungsgericht OÖ entschieden, dass im Fall des Kindergartenneubaus in Perg das Vergabeverfahren »in rechtswidriger Weise ohne vorherige Bekanntmachung durchgeführt wurde«[1]. Es sei gegen das Vergabe­recht verstoßen worden. »Es ist nicht das erste Mal, dass die LAWOG unter MissachtungKontrol des europäischen Wettbewerbsrechtes und des österreichischen Bundesver­gabegesetzes sich selbst zur ‚zentralen Beschaffungsstelle‘ ernennt und Aufträge unter Vermeidung einer öffentlichen Ausschreibung an sich zieht«, berichtet Franz Baumann, Mitglied der Grünen Wirtschaft OÖ und des Kontrollausschusses der Wirtschaftskammer (WKO). »Schon 2012, 2016 und eben 2019 wählten die Stadtge­meinde Perg und die LAWOG genau die gleiche, illegale Vorgangsweise – was von den grünen Gemeinderäten schärfstens kritisiert wurde. Doch erst beim dritten öffentlichen Auftrag wagte sich ein Unternehmer aus Salzburg aus der Deckung und beschritt den Rechtsweg zum Landesverwaltungsgericht, um gegen diese unfaire Praxis vorzugehen.«

Individuelle Interessensvertretung: nicht bei der WKO

Bernhard Seeber © Claus Muhr

Die öffentliche Hand ist eine wichtige Auftraggeberin für Betriebe. Die LAWOG tritt mit ihrem System der behaupteten Möglichkeit zur direkten (ohne öffentliche Ausschreibung) Beauftragung eines „Rundum-Sorglos-Pakets“ für Gemeinden somit als unfaire Mitbewerberin am Markt auf. Diese Genossenschaft will sich nicht wie alle anderen Unternehmen dem fairen Wettbewerb stellen und es gibt öffentliche Auftraggeber, die hier mitwirken. Selbst wenn eine Firma die gleichen Leistungen günstiger erbringen würde, könnte sie sich nicht einmal um den Auftrag bewerben, schlicht weil keine öffentliche Ausschreibung durchgeführt wird. Wenn ein öffentlicher Auftraggeber ein „Rundum-Sorglos-Paket“ beschaffen möchte, dann sollte dies im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung geschehen, da nur so eine sparsame Mittelverwendung gewährleistet ist.

»Die Wirtschaftskammer ist in diesen Fällen ungewöhnlich still. Wo sie sonst lautstark nach guten Rahmen­bedingungen für die Wirtschaft und freiem Wettbewerb ruft, ist in der konkreten Interessensvertretung für ihre Pflichtmitglieder nichts von ihr zu hören. Dabei sind, beispielsweise die Baumeister*innen auch Kammermitglieder, die gerade hier den Rückhalt der WKO gut gebrauchen könnten. Denn die einzelnen, benachteiligten Unternehmer*innen sind bei diesem unfairen Vorgehen von einer möglichen Angebotslegung grundsätzlich ausgeschlossen«, zeigt sich Bernhard Seeber verwundert über die Untätigkeit der Wirtschaftskammer, während die Architektenkammer sich in diesen Fällen sehr wohl für ihre Mitglieder einzusetzen vermag.

Transparenz und fairer Wettbewerb

Das Bundesvergaberecht regelt, wie Bund, Länder und Gemeinden Aufträge vergeben. Es gibt die Rahmenbedingungen vor, wie einerseits ein fairer Wettbewerb um öffentliche Aufträge stattfindet, andererseits wie die Grundsätze der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit erfüllt werden können. »Doch wer den Markt nicht erkundet, kauft per se schon teurer ein als andere. Bei Bauprojekten können die Preisunterschiede dann schnell in den Bereich von zehn- oder hunderttausenden Euro gehen«, schildert Franz Baumann die Nachteile für öffentliche Auftraggeber.

»Das ‚System LAWOG‘ unterläuft strategisch die gesetzlichen Vorgaben bei der Vergabe öffentlicher Aufträge. Unternehmen allein können dagegen nur schwer vorgehen. Denn den Rechtsweg zu beschreiten, bedeutet womöglich, künftig öffentliche Aufträge zu riskieren. Dieser Druck auf die Unternehmer*innen ist enorm. Genau deshalb braucht es in solchen Situationen eine ernsthafte Interessens­vertretung, die tatsächlich ihren Namen wert ist«, resümieren Bernhard Seeber und Franz Baumann. »Für die Grüne Wirtschaft ist eine faire und transparente Vorgehens­weise bei der Vergabe öffentlicher Aufträge selbstverständlich. Um dies sicher zu stellen fordern wir von der Wirtschaftskammer ein engagiertes Eintreten für ihre Pflichtmitglieder, zumal die LAWOG offenbar sogar ohne Gewerbeschein tätig wird.«

Zusätzlich zeigt die Historie der „Causa Lawog“ generelle Probleme im österreichischen Vergaberecht auf, nämlich dass viele Unternehmen ein rechtswidriges Auftraggeberverhalten akzeptieren und in Vergabeverfahren ihre rechtlichen Möglichkeiten nicht ausschöpfen, da – neben massiven Vertretungskosten – eine Stigmatisierung und Nachteile bei zukünftigen Vergabeverfahren befürchtet werden. Derartiges kann nur vermieden werden, wenn im Vergaberecht eine Möglichkeit zur Verbandsklage geschaffen wird. »Die Grüne Wirtschaft setzt sich dafür ein, dass sich die Wirtschaftskammer endlich auch im Vergaberecht für die Unternehmer*innen einsetzt.«