Offener Brief an den WKO-Präsidenten Dr. Harald Mahrer

Eigentlich sollte die Wirtschaftskammer die österreichischen Unternehmen stärken. Sollte man meinen. Stattdessen bewirbt sie die Teilnahme an einer Umfrage mit Amazon-Gutscheinen! Kein Wunder, dass viele WKO-Mitglieder empört sind. Wir sind es auch! Grund genug für Sonja Franzke, stellvertretende Regionalsprecherin der Grünen Wirtschaft, einen offenen Brief an den Chef Dr. Harald Mahrer zu schreiben.

Sehr geehrter Herr Präsident Dr. Mahrer,

Anfang September 2018 erreichte mich die Empörung vieler Mitglieder über eine Newsletter-Aussendung der WKO (Anhang 1). Eine Werbeeinschaltung bewirbt die Teilnahme an einer Umfrage mittels Amazon-Gutscheinen.

Den Umstand, dass in der CI der WKO Werbung für einen Konzern geschalten wird, halte ich bereits für fragwürdig. Nach den Erklärungen, die die Service-GmbH in der Folge den empörten Mitgliedern bot, bleiben bei mir als Mitglied des erweiterten Präsidiums einige Fragen offen:

  1. Amazon ist der größte Konkurrent des österreichischen Handels. Das betrifft nicht nur den Buchhandel, sondern auch den stationären Handel wie den österreichischen Online-Handel. Wie kann es sein, dass es von Seiten der Service GmbH der WKO keinerlei Bewusstsein über diese Marktsituation gibt?
  2. Wer ist für die inhaltliche Abstimmung zwischen der Service GmbH und der WKO, die sich des Themas Regionalwirtschaft annehmen will, verantwortlich?
  3. Ein ähnlicher Lapsus ist der WK Wien bereits 2017 passiert. Damals gab es bereits große Aufregung, auch medial wurde darüber breit berichtet. Das Wiener Wirtschaftsparlament hat daraufhin einen überfraktionellen Antrag dazu beschlossen. Wie funktioniert die Kommunikation zwischen der WKO und den Länderkammern, wenn solche Erfahrungen ohne jegliche Konsequenzen bleiben?
  4. Die Erklärung der Service-GmbH sind sehr befremdend (Anlage 2). Ist die Service-GmbH nicht eine 100-prozentige Tochter der WKO? Gelten dort andere Gesetze als für die Mitgliedsbetriebe?
  5. Wie können die Adressen von Mitgliedern für eine Werbung verwendet werden? Haben alle AdressatInnen zugestimmt, dass die WKO ihnen digitale Werbung zusenden darf?
    Nach welchem Passus des Telekommunikationsgesetzes wird hier operiert?
  6. Welches Gremium ist für den Beschluss, dass die WKO Einnahmen mittels Newsletter lukriert, verantwortlich?
  7. Wie hoch sind die Einnahmen aus dieser Werbeschaltung im Newsletter?

Im Sinne der österreichischen UnternehmerInnen ersuche ich zeitnah um Ihre Antworten.

Mit freundlichen Grüßen,

Mag. Sonja Franzke

Mitglied des erweiterten Präsidiums der WKO