Die Regierung hat die Reform der Gewerbeordnung beschlossen, die seit 1994 nicht mehr verändert wurde. Darin ist unter anderem die Freigabe reglementierter Gewerbe enthalten. Reglementierte Gewerbe sind Gewerbe, die einen Befähigungsnachweis erfordern wie zu, Beispiel Metalltechnik oder Ingenieurbüros.

Jeder Mensch ist ein Fahrradmechatroniker – oder?

Mit der beschlossenen Novelle zur Gewerbeordung ist künftig bei einigen Gewerben durch die Umwandlung in ein „freies Gewerbe“  keinerlei Befähigungsnachweis für Zusammenbau mehr erforderlich. Das jedoch öffnet Unqualifizierten Tür und Tor – und degradiert hochspezialisierte Unternehmen! Doch um welche Gewerbe geht es da eigentlich genau? Und was genau sind die Kriterien für eine Freigabe der Gewerbe?

Das sagt die  Grüne Wirtschaft

Wir schlagen folgende Kriterien für eine Freigabe reglementierter Gewerbe vor:

  1. Gewerbe, die sich von frei zugänglichen Gewerben im Prinzip nicht unterscheiden (z.B. Reisebüros im Vergleich mit dem freien Handelsgewerbe);
  2. Gewerbe, in denen der Markt ohnehin bereits zu über 90% von Unqualifizierten* dominiert wird (z.B. Bäckereien im Vergleich mit den Aufback-Stationen der Supermarktketten);
  3. Gewerbe, bei denen sich die Kunden im Voraus selbst vollständig über die Qualität der angebotenen Leistungen informieren können (z.B. Schneidereien im Vergleich mit Mode-Handelsketten);
  4. Gewerbe, deren Zugangsmöglichkeiten schon jetzt so kurios und löchrig sind, dass eine weitere Reglementierung ohnehin sinnlos ist (z.B. Gastronomie und die Zugangsmöglichkeit aufgrund eines akademischen Titels);
  5. Gewerbe, bei denen Unqualifizierte gar keine Chance haben, ihre Leistungen sinnvoll anzubieten (z.B. Orgelbau);
  6. Gewerbe, die ohnehin von halb Österreich am Wochenende im Pfusch bzw. in Eigenregie erledigt werden (z.B. Maler und Anstreicher, Gärtnerei)

 

* im Sinne der österreichischen Gewerbeordnung

Download Antrag Grüne Wirtschaft