Rund die Hälfte der in Österreich reglementierten Gewerbe muss freigegeben werden! Wenn die Gesundheit von KundInnen und Umwelt nicht gefährdet ist, besteht für Zugangsbeschränkungen kein Grund!
Das sagt der Verfassungsgerichtshof:
In seinem Erkenntnis zum Fotografen-Gewerbe hat der Verfassungsgerichtshof klar festgestellt: Die Gewerbefreiheit darf vom Gesetzgeber nur dann eingeschränkt werden, wenn dafür gravierende und sachliche Gründe bestehen. Dies ist bei vielen der »Reglementierten Gewerbe« mit Zugangsbeschränkung nicht der Fall.
Irgendwelche nebulosen »Qualitätserfordernisse« reichen jedenfalls nicht aus, dass der Gesetzgeber BetriebsgründerInnen den Zugang zu einem Gewerbe verweigert.
Über Qualität können und sollen in der Regel die KonsumentInnen entscheiden – nicht die politischen Parteien oder die Kammer. Im Gegenzug soll der KonsumentInnenschutz verstärkt und das »Gütesiegel Meisterbetrieb« aufgewertet werden!
» Download: Pressepapier der Grünen Wirtschaft zur Reform der Gewerbeordnung
Aus folgenden Bereichen sollen nach Meinung der Grünen Wirtschaft bislang reglementierte Gewerbe freigegeben werden:
- Handwerkliche Tätigkeiten, die im Privatbereich praktisch flächendeckend auch von HeimwerkerInnen durchgeführt werden, sollen gänzlich freigegeben werden. Das würde auch den Pfuschern in diesem Bereich den Weg in die Legalität erleichtern: z. B. Maler, Fliesenleger, Bodenleger, Tischler, Gärtner …
- Es gibt keinen Grund, im 21. Jahrhundert immer noch Jahrtausende alte menschliche »Kulturtechniken« zu reglementieren: z. B. Bäcker, Schneider, Kürschner, Schuhmacher, Transportgewerbe …
- Gewerbe, die in den meisten anderen europäischen Ländern frei zugänglich sind, müssen in Österreich ebenfalls liberalisiert werden: z. B. Gastronomie, Reisebüros, Goldschmiede …
- Den Zugang zu einigen hoch spezialisierten Gewerben muss der Gesetzgeber schon allein deswegen nicht regeln, da ohne eine einschlägige Spezialausbildung derartige Leistungen kaum erbracht werden können: z. B. Glasbläser, Orgelbauer, Uhrmacher, Buchbinder …
Lediglich jene Gewerbe bzw. Tätigkeiten, deren Ausübung das Leben und die körperliche oder seelische Gesundheit von Menschen gefährden kann, Umweltschäden in erheblichem Ausmaß nach sich ziehen kann sowie das Vermögen von Kunden vernichten kann, sollen weiterhin reglementiert bleiben: z. B. Gas- und Sanitärtechnik, Sprengungsunternehmen, Augenoptiker, Kraftfahrzeugtechniker, Vermögensberatung.