Seit knapp zwei Jahren begleiten wir nun schon das Thema der Keramiker:innen im Kunsthandwerk, die plötzlich um ihre Gewerbeberechtigung kämpfen müssen. Nun gibt es eine Erfolgsmeldung zu verzeichnen: Lilith Matthews, deren Verfahren beim Zugang zum Gewerbe im Frühjahr im Profil thematisiert wurde, hat mit unserer Unterstützung ihre Gewerbeberechtigung bekommen. Das Gericht hat ihre Ausbildung und ihre jahrelange praktische Erfahrung anerkannt. Für sie ist das eine große Erleichterung und für viele andere Keramiker:innen ein starkes Signal. Für alle direkt Betroffenen haben wir am Ende dieses Artikels die konkreten Passagen des Urteils und deren Auslegung angeführt.
Wenn das eigene Gewerbe plötzlich infrage steht
Viele Keramiker:innen produzieren und verkaufen ihre Waren mit einem freien Gewerbeschein im Kunsthandwerk, teilweise auch auf Basis von Ausbildungen im künstlerischen Bereich. Für sie war lange klar, dass sie ihre Tätigkeit rechtmäßig ausüben. Doch genau das wurde zunehmend infrage gestellt.
Bereits seit Längerem geht die Innung der Hafner, Platten- und Fliesenleger und Keramiker in der Wirtschaftskammer verstärkt gegen diese Unternehmer:innen vor. Es werden Schreiben verschickt, Tätigkeiten angezweifelt und in manchen Fällen sogar Anzeigen eingebracht. Für die Betroffenen kommt das oft völlig überraschend, insbesondere weil sie ursprünglich seitens der WK genau zu dieser Form der Ausübung beraten wurden.
Das Problem dabei: Die Abgrenzung ist rechtlich nicht eindeutig geregelt. Statt klarer gesetzlicher Vorgaben stützt man sich seitens der Gewerbebehörde auf eine Interpretation einer vagen, WK-internen Leitlinie zur Abgrenzung der beiden Ausübungsformen.
Für viele Betroffene hat das kostspielige Folgen. Ihnen wird nahegelegt, zusätzliche Ausbildungen zu absolvieren, die mehrere hundert bis tausende Euro kosten und zeitlich schwer vereinbar sind. Gleichzeitig steht für manche die wirtschaftliche Existenz auf dem Spiel. Die Grüne Wirtschaft hat dieses Problem aufgegriffen und Fälle begleitet, mit Betroffenen gesprochen, das Thema öffentlich gemacht und immer wieder medial darauf hingewiesen, wie lebensfremd und belastend diese Situation für Selbstständige ist.
Eine der Betroffenen ist Lilith Matthews. Sie ist ausgebildete Keramikerin, hat langjährige praktische Erfahrung, eigene Projekte umgesetzt, selbst gelehrt und Werkstätten geleitet. Trotzdem musste auch sie vor Gericht darum kämpfen, dass ihre Qualifikation anerkannt wird. Und nun die Erfolgsmeldung: Lilith Matthews hat ihre Gewerbeberechtigung erhalten. Das Gericht hat im Juni d.J. ihre vorhandenen Qualifikationen und Erfahrungen als ausreichend anerkannt, nun ist dieses Urteil rechtskräftig.
Für Lilith ist das ein persönlicher Erfolg. Aber die Entscheidung ist auch für viele andere Keramiker:innen und auch andere gebundene Gewerbe wichtig, die derzeit mit ähnlichen Problemen kämpfen.
Besonders erfreulich ist, wie das Gericht argumentiert. Es geht nämlich bei der Beurteilung der Qualifikation nicht darum, ob jemand einen ganz bestimmten formalen Weg absolviert hat. Entscheidend ist vielmehr, was jemand tatsächlich gelernt hat, wie gearbeitet und Erfahrung gesammelt wurde.
Das Gericht stellt klar: Man muss nicht jeden einzelnen Teilbereich eines Gewerbes bereits selbst ausgeübt haben, um ausreichend qualifiziert zu sein. Auch praktische Erfahrung kann zählen, selbst wenn sie in einem Betrieb gesammelt wurde, der nicht über denselben Gewerbeschein verfügt.
Ein Erfolg, aber noch nicht das Ende der Geschichte
Natürlich löst ein einzelnes Urteil nicht alle Probleme. Zur Anzeige gebrachte Fälle werden weiterhin individuell geprüft. Und auch die grundsätzliche Frage, warum Keramiker:innen überhaupt in solche Situationen geraten, bleibt bestehen.
Die Gewerbeordnung ist an vielen Stellen kompliziert, unklar und nicht mehr zeitgemäß. Gerade dort, wo keine besonderen Risiken für Gesundheit, Sicherheit oder Vermögen bestehen, braucht es einfachere und verständlichere Regeln.
Vor allem aber braucht es Rechtssicherheit. Wer ein Unternehmen gründet, sich beraten lässt und jahrelang erfolgreich arbeitet, muss sich darauf verlassen können, dass die Spielregeln nicht plötzlich anders ausgelegt werden.
Was das Urteil für andere Betroffene interessant macht
Das Gericht hält zu § 18 Abs. 3 GewO 1994 fest, dass keine fachliche Tätigkeit in sämtlichen Teilbereichen des betreffenden Gewerbes erforderlich ist. Entscheidend seien vielmehr der Inhalt, die Qualität geleisteter Tätigkeiten.
Das bedeutet: Es geht nicht darum, jeden einzelnen Tätigkeitsbereich auf einer Liste abhaken zu können. Entscheidend ist, welche Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen tatsächlich vorhanden sind.
Auch bei der Frage, wo und in welcher Form Erfahrung gesammelt wurde, argumentiert das Gericht praxisnah.
Im Urteil heißt es:
„Daher steht die Tatsache der Arbeitsleistung im Vordergrund, gleichgültig in welcher vertraglichen Hülle sie nach außen in Erscheinung getreten ist.“
Im Fall von Lilith Matthews wurden deshalb unterschiedliche Erfahrungen berücksichtigt: ihre berufliche Tätigkeit, ihre selbstständigen Kunstprojekte sowie ihre langjährige Lehr- und Werkstättenleitung an der Akademie. Das ist ein wichtiger Punkt für all jene, deren beruflicher Weg nicht in ein klassisches Schema passt.
Auch ihr absolviertes Diplomstudium in Keramik spielte bei der Entscheidung eine wichtige Rolle. Gemeinsam mit ihrer langjährigen Praxis und ihren dokumentierten Projekten kam das Gericht zum Schluss, dass ihre Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen ausreichend nachgewiesen sind.
Für andere gebundene Gewerbe ist das eine wichtige Orientierung:
Es geht darum, was jemand tatsächlich gelernt hat, wie jemand gearbeitet und über Jahre an Erfahrung aufgebaut hat, statt nur darum, ob der Lebenslauf exakt einem vorgegebenen Muster entspricht.
Das Urteil ist keine allgemeine Grundsatzentscheidung für alle Fälle. Aber es zeigt sehr deutlich, dass Ausbildung, Berufspraxis, selbstständige Projekte und Lehrtätigkeit gemeinsam berücksichtigt werden können.
Für viele Keramiker:innen, deren Qualifikation derzeit infrage gestellt wird, ist das ein wichtiges Signal. Und für uns ein zusätzlicher Grund, bei diesem Thema weiter Druck zu machen.