Bei der Wirtschaftsparlamentssitzung in Kärnten am 19. Mai 2026 wurde der Antrag des Wirtschaftsbundes auf Neueinstufung des Wörthersees als erheblich veränderter Wasserkörper im Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan mit der Gegenstimme der Grünen Wirtschaft und einigen Enthaltungen beschlossen. Begründet wurde der Antrag seitens des Wirtschaftsbundes damit, dass es in den vergangenen Jahrzehnten wegen der steigenden touristischen Nutzung des Sees zahlreiche Eingriffe gab, die den Wörthersee nachhaltig verändert haben. Trotz dieser Veränderungen wurde der Wörthersee bisher als natürlicher Wasserkörper eingestuft.
Generell lässt sich feststellen, dass die Kriterien, die zur Einstufung als erheblich veränderter Wasserkörper nicht erfüllt sind, wie dem entsprechende Leitfaden zur Bewertung des BMLUK zu entnehmen ist. Dieser beschreibt die Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie, wonach ein Gewässer als künstlich oder erheblich verändert eingestuft werden kann, wenn u.a. Änderungen, die zum Erreichen des guten ökologischen Zustands erforderlich wären, signifikant negative Auswirkungen auf die Umwelt, die Schifffahrt oder die Wasserregulierung (also Hochwasserschutz) hätten.
Der Wirtschaftsbund beruft sich in seinem Antrag auf folgende Eingriffe, die in den vergangenen Jahren den Wörthersee nachhaltig verändert hätten:
- Die Errichtung und den Betrieb der Ringkanalisation (Eingriff laut Wirtschaftsbund)
Laut Auskunft der Gewässerökologin Jacqueline Jerney kann das nicht als erhebliche Veränderung beurteilt werden. Im Gegenteil: die Einleitung von Abwässern würde zu einem erheblich schlechteren ökologischen Zustand führen. Daher ist der Betrieb der Ringkanalisation als Reparatur früherer Schäden zu sehen und trägt damit zur Aufrechterhaltung eines guten ökologischen Zustands bei.
- Umfangreiche Uferschutz- und Uferverbauungen (Eingriff laut Wirtschaftsbund)
Auch in diesem Punkt gibt es laut Jacqueline Jerney einen Einspruch, da es viele Abschnitte rund um den See gibt, die noch naturnahe oder nur leicht verändert sind.
- Der Betrieb eines Wasserkraftwerks am Abfluss (Eingriff laut Wirtschaftsbund)
Die Pegelregulierung an der Sattnitz hat keinen erheblichen negativen Einfluss auf die Hydrologie des Sees. Der Pegelstand des Wörthersees unterliegt nach wie vor saisonalen Schwankungen, die vom Niederschlagsgeschehen abhängen und nicht vollkommen künstlich gesteuert werden, wie dies etwa bei Speicherteichen der Fall ist.
- Durchgehend intensive Freizeit- und Tourismusnutzung (Eingriff laut Wirtschaftsbund)
Hier weist Jerney darauf hin, dass es in den Wintermonaten von Oktober bis April eine wesentlich geringere touristische Nutzung gibt als in den Sommermonaten. Von durchgehend intensiver Freizeit- und Tourismusnutzung kann also nicht die Rede sein. Außerdem würde sanfter Tourismus keinesfalls im Widerspruch mit der Einstufung als natürliches Gewässer mit gutem ökologischen Zustand stehen, denn die Nachfrage nach Nachhaltigkeit und intakter Natur, bei gutem Preis-Leistungs-Verhältnis steigt laut Peter Peschl (Tourismuschef der Region Wörthersee Rosental) zunehmend.
Die Grüne Wirtschaft Kärnten kritisiert den Antrag auf Abstufung massiv, da es keine offensichtlichen Vorteile gibt, eine Umstufung vorzunehmen. Folgende Punkte zeigen, dass eine Abstufung des Wörthersees kontraproduktiv ist:
- Die Wasserrahmenrichtlinie sieht die Einstufung als „erheblich verändert“ nur als Ausnahme vor
Die Kategorie „erheblich veränderter Wasserkörper“ wurde von der Wasserrahmenrichtlinie für Gewässer geschaffen, deren natürliche Eigenschaften durch dauerhafte und signifikante bauliche Veränderungen so stark beeinträchtigt wurden, dass ein guter ökologischer Zustand realistischerweise nicht mehr erreichbar ist. Das bedeutet jedoch nicht, dass es für diese Gewässer keine Vorgaben zur Verbesserung gibt. Diese müssen das gute ökologische Potenzial erreichen.
- Touristische Nutzung allein rechtfertigt keine Umstufung
Eine intensive touristische Nutzung bedeutet nicht automatisch, dass ein Gewässer erheblich verändert ist. Viele Seen in Österreich werden touristisch genutzt und bleiben dennoch natürliche Wasserkörper. Entscheidend ist nicht die Nutzung selbst, sondern ob die ökologischen Funktionen des Gewässers dauerhaft und wesentlich beeinträchtigt wurden.
- Gefahr eines falschen Anreizes
Eine Herabstufung könnte den Eindruck vermitteln, dass weitere Eingriffe in den See ökologisch weniger problematisch wären. Dadurch könnte der Anreiz sinken, bestehende Belastungen zu reduzieren oder Renaturierungsmaßnahmen umzusetzen. Die aktuelle Einstufung schafft dagegen einen Anreiz, den guten Zustand langfristig zu erhalten.
- Natürliche Ökosystemleistungen haben hohen wirtschaftlichen Wert
Ein gesunder See erbringt wichtige Leistungen wie Selbstreinigung, Sauerstoffproduktion, Lebensraum für Tiere und Pflanzen sowie Klimaregulation und Erholungsfunktion. Zusätzlich ist ein intaktes Ökosystem resilienter gegenüber negativen Einflüssen, wie der zunehmende Erwärmung. Diese Funktionen sind langfristig auch für den Tourismus und die regionale Wirtschaft von großem Nutzen. Eine geringere Schutzkategorie könnte diese Leistungen gefährden und damit wirtschaftliche Nachteile verursachen.
- Der Wörthersee ist ein wichtiges Natur- und Landschaftsgut
Die Attraktivität des Wörthersees beruht nicht nur auf touristischer Infrastruktur, sondern vor allem auf seiner Wasserqualität, seiner natürlichen Schönheit und seinem ökologischen Zustand. Eine Schwächung des Schutzstatus könnte dem Image des Sees als hochwertiger Natur- und Erholungsraum schaden.
- Vorhandene naturnahe Uferbereiche verdienen besonderen Schutz
Da laut den vorliegenden Bewertungen weiterhin naturnahe oder nur gering veränderte Abschnitte bestehen, sollte deren Erhalt Priorität haben. Eine Abstufung würde dem Umstand nicht ausreichend Rechnung tragen, dass wesentliche natürliche Strukturen weiterhin vorhanden sind.
- Saisonale Belastung spricht gegen eine dauerhafte Herabstufung
Die stärksten Nutzungsintensitäten treten vor allem während weniger Sommermonate auf. Über weite Teile des Jahres ist die Belastung deutlich geringer, wodurch sich ökologische Prozesse erholen können. Dies unterscheidet den Wörthersee von Gewässern, die ganzjährig und dauerhaft stark technisch überprägt sind.
- Präzedenzfall für andere Seen
Eine Umstufung des Wörthersees könnte Signalwirkung für andere österreichische Seen entfalten. Dadurch könnte der Schutzstandard für natürliche Seen insgesamt geschwächt werden, obwohl diese Gewässer einen hohen ökologischen und gesellschaftlichen Wert besitzen.
- Vorsorgeprinzip im Gewässerschutz
Gerade weil der Wörthersee derzeit noch einen guten ökologischen Zustand aufweist, sollte nach dem Vorsorgeprinzip gehandelt werden. Es ist sinnvoller, bestehende Schutzmaßnahmen beizubehalten und Belastungen frühzeitig zu begrenzen, als erst nach einer Verschlechterung des Zustands zu reagieren.
- Internationale Bedeutung und Verantwortung
Der Wörthersee zählt zu den bekanntesten Seen Österreichs und besitzt eine hohe Bedeutung für Natur, Erholung und Tourismus. Daraus ergibt sich eine besondere Verantwortung, seinen ökologischen Zustand möglichst langfristig zu sichern, anstatt die Schutzanforderungen abzusenken.