Mit dem Budgetbegleitgesetz versucht die Bundesregierung, das Budget zu konsolidieren. Neben einzelnen durchaus positiven Maßnahmen werden jedoch zahlreiche Belastungen eingeführt und bestehende Unterstützungen gestrichen. Besonders betroffen sind Ein-Personen-Unternehmen (EPU) also wohlbemerkt die größte Gruppe der Unternehmer:innen in Österreich, kleine Betriebe, ältere Arbeitnehmer:innen sowie der Klimaschutz.

Aus Sicht der Grünen Wirtschaft fehlt eine klare Zukunftsstrategie für nachhaltiges Wirtschaften. Statt gezielt jene Unternehmen zu stärken, die in Klimaschutz, Kreislaufwirtschaft und Beschäftigung investieren, werden wichtige Anreize zurückgenommen. Zudem zeigt der Entwurf einmal mehr, wie wenig Planungssicherheit österreichischen Unternehmer:innen geboten wird.

Die wichtigsten Punkte im Überblick

Arbeitsplatzpauschale für Selbständige wird gestrichen

Ab 2027 entfällt das Arbeitsplatzpauschale für Selbständige, die von zu Hause arbeiten. Gerade für EPU und Freiberufler:innen bedeutet das eine zusätzliche steuerliche Belastung.

Telearbeitspauschale fällt weg

Auch das steuerfreie Telearbeitspauschale wird abgeschafft. Damit wird eine moderne und ressourcenschonende Arbeitsform steuerlich schlechter gestellt.

Gewinnfreibetrag eingeschränkt

Wertpapierinvestitionen sollen zwischen 2027 und 2029 nicht mehr für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag genutzt werden können. Das erschwert insbesondere kleineren Unternehmen und Selbständigen ihre steuerliche Planung.

Ältere Arbeitnehmer:innen werden teurer

Die geplante Abschaffung der FLAF-Befreiung für Beschäftigte über 60 Jahre soll die Senkung der Lohnnebenkosten gegenfinanzieren. Durch eine gesetzliche Verknüpfung würden dadurch künftig jedoch wieder KU2-Beiträge für über 60-jährige Dienstnehmer:innen anfallen. Damit steigen die Lohnnebenkosten für diese Beschäftigtengruppe zusätzlich. Gleichzeitig würde die Wirtschaftskammer höhere Einnahmen aus der KU2 erzielen, obwohl erst kürzlich eine Senkung der KU2 angekündigt wurde. Was es damit genau auf sich hat, beleuchten wir im nächsten Artikel ausführlicher.

Reparaturbonus wird eingestellt

Mit dem Auslaufen des Reparaturbonus verschwindet ein erfolgreiches Instrument der Kreislaufwirtschaft. Reparieren statt Wegwerfen wurde dadurch attraktiver gemacht. Sein Ende ist ein klarer Rückschritt für Ressourcenschonung und Klimaschutz.

Kürzungen bei Klima- und Umweltförderungen

Zwar bleiben einzelne Programme bestehen, insgesamt werden die Mittel für Klima- und Umweltförderungen jedoch deutlich reduziert. Das bremst Investitionen in die ökologische Transformation.

E-Autos verlieren steuerliche Vorteile

Die private Nutzung von Elektro-Dienstwagen wird künftig als Sachbezug besteuert. Damit sinkt ein wichtiger Anreiz für den Umstieg auf emissionsfreie Mobilität. Betroffen sind ausgerechnet jene Unternehmer:innen, die bereits früh in die ökologische Transformation investiert haben. Die Maßnahme sendet das falsche Signal: Ohne verlässliche Rahmenbedingungen und Planungssicherheit werden langfristige Investitionen in nachhaltige Technologien erschwert.

Unser Fazit

Das Budgetbegleitgesetz setzt an zentralen Stellen die falschen Signale. Besonders problematisch sind die zusätzlichen Belastungen für EPU und Kleinunternehmen sowie die Abschwächung wichtiger klima- und umweltpolitischer Anreize. Wer nachhaltiges Wirtschaften fördern will, muss Investitionen in Klimaschutz, Kreislaufwirtschaft und Beschäftigung erleichtern statt erschweren.