KU2 schrittweise abschaffen – Lohnnebenkosten senken

Die ÖVP-Spitzenrepräsentant:innen in der Wirtschaftskammer fordern seit Jahren eine Senkung der Lohnnebenkosten. Doch sie könnten selbst den ersten Schritt machen: mit der Abschaffung der KU2.

Die Kammerumlage 2 (KU2) ist eine Abgabe, die alle Unternehmer:innen auf ihre gesamte Lohn- und Gehaltssumme an die Wirtschaftskammer zahlen müssen – zusätzlich zu den in Österreich ohnehin sehr hohen Lohnnebenkosten. Ursprünglich als Krisenmaßnahme eingeführt, wurde sie nie wieder abgeschafft. Heute trägt sie dazu bei, dass Arbeit in Österreich weiterhin teuer bleibt. Während der ÖVP-Wirtschaftsbund in der Wirtschaftskammer öffentlich die hohen Lohnnebenkosten kritisiert und Entlastung für Unternehmen fordert, profitiert diese selbst von einer Abgabe, die genau das Gegenteil bewirkt.

Wie hoch ist die KU2 – und wie stark profitiert die WKÖ davon?

Die KU2 setzt sich aus einem Bundeskammeranteil von 0,12 % sowie einem Landeskammeranteil zusammen. Je nach Bundesland liegt der Gesamtsatz 2025 zwischen 0,31 % und 0,40 %. Es gilt: Je mehr Menschen ein Betrieb beschäftigt, desto höher fällt die KU2 aus.

Ein Blick auf den Rechnungsabschluss 2024 aller Wirtschaftskammern zeigt: Bei den Gesamteinnahmen von rund 1,3 Mrd. Euro entfallen 438 Mio. Euro auf die KU2.

Wie eine Entlastung der Wirtschaft durch eine Streichung der KU2 konkret aussehen könnte, hat die Grüne Wirtschaft in einem Modell hochgerechnet und veranschaulicht. Referenz dafür war die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK). Für ein Land, das zehnmal so groß ist wie Österreich, braucht das deutsche Pendant zur WKÖ immerhin nur 1,7 Mrd. Euro.

Von diesem Umstand ausgehend ist anzunehmen, dass die WKÖ mit etwa der Hälfte der Einnahmen der DIHK auskommen sollte. Wir haben daher in unserer Prognose für 2030 – nach einer stufenweisen Abschaffung der KU2 – ein Budget von 850 Mio. Euro veranschlagt.

Ein Teil des Topfes aus der historisch gewachsenen KU2 soll dabei in die KU1 verschoben werden. Um EPU und Kleinunternehmen, die bedingt durch ihre Größe und Mitarbeiter:innenzahl in der Regel keine oder nur geringe KU2 zahlen, nicht durch das neue Modell zu benachteiligen, sollten die Freibeträge entsprechend angepasst werden. Das logische Ergebnis: eine deutlich schlankere Kammer.

Weniger Geld = weniger Leistung? Nicht zwingend!

Dass eine Verschlankung der Kammerstrukturen nicht automatisch einen Leistungsabbau bedeuten muss, zeigt ein erneuter Blick nach Deutschland.

Die Industrie- und Handelskammer Hamburg (IHK) kommt mit deutlich schlankeren Strukturen aus und verlangt von ihren Mitgliedern wesentlich geringere Beiträge in einer Lohnsummenunabhängigen Systematik. Während österreichische Unternehmen im Schnitt über 1.100 Euro an die Wirtschaftskammer abliefern, beträgt der Durchschnittsbeitrag bei der IHK Hamburg nicht einmal 458 Euro – bei vergleichbaren Leistungen und Angeboten.

Die IHK beweist: Eine starke Interessenvertretung ist auch mit weniger Bürokratie und geringeren Pflichtbeiträgen möglich.

Kleine Unternehmen entlasten – Wirtschaftsstandort stärken

Ein weiterer Faktor, bei dem die IHK die Nase vorn hat, sind die Anreize für Neugründer:innen und Start-ups. Beispielsweise sind in Hamburg ca. 40 % der nicht im Handelsregister eingetragenen Unternehmen – größtenteils kleine Betriebe und Neugründer:innen – gänzlich von Beiträgen befreit.

Reformbereitschaft beginnt im eigenen Haus

Wenn die Spitzenfunktionär:innen des ÖVP-Wirtschaftsbunds in der Wirtschaftskammer es mit der Senkung der Lohnnebenkosten ernst meinen, muss bei der KU2 angesetzt werden. Eine schrittweise Abschaffung dieser Abgabe wäre ein klares Signal für mehr Standortattraktivität und faire Wettbewerbsbedingungen.

Ein erster Schritt wäre die stufenweise Reduktion der KU2 bis hin zur vollständigen Abschaffung bis 2030 entlang unserer Prognose. Gleichzeitig kann die WKÖ – wie die Industrie- und Handelskammer Deutschland – mit schlanker Organisation und gezielten Freistellungen die Beiträge fairer und effizienter gestalten.
Unsere Vision: Eine spürbare Entlastung für Unternehmer:innen, geringere Lohnnebenkosten und eine Wirtschaftskammer, die vorlebt, was sie fordert.