Nach einer Wahl muss festgelegt werden, wie viele Sitze (Mandate) jede Liste bekommt.
In Österreich wird dafür bei vielen Wahlen – etwa bei Gemeinderats- und Landtagswahlen, bei der Nationalratswahl und auch bei den Wirtschaftskammerwahlen – das sogenannte D’Hondt-Verfahren verwendet.

Woher kommt das Verfahren?

Das Verfahren wurde im 19. Jahrhundert vom belgischen Juristen Victor D’Hondt entwickelt.
Er wollte eine klare Methode schaffen, um Wahlergebnisse in Sitze umzuwandeln – also ein System, das verhältnismäßig, aber auch stabil ist.
Es hat sich europaweit durchgesetzt, weil es leicht nachvollziehbar und rechnerisch eindeutig ist. Auch das österreichische Wahlrecht hat es übernommen.

Wie funktioniert das D’Hondt-Verfahren?

Je mehr Stimmen eine Liste erhält, desto mehr Sitze bekommt sie.
Aber weil Sitze nicht geteilt werden können, braucht man ein Rechensystem, das die Stimmen so aufteilt, dass das Verhältnis möglichst fair bleibt.

Ein Beispiel:
Angenommen, es gibt 7 Sitze zu vergeben und drei Listen haben folgende Stimmen bekommen:

  • Liste A: 3.400 Stimmen

  • Liste B: 2.000 Stimmen

  • Liste C: 1.000 Stimmen

Insgesamt wurden also 6.400 Stimmen abgegeben.
Wenn man die Sitze rein rechnerisch im Verhältnis verteilen würde, bekäme:

  • Liste A: 3.4 / 6.4 ≈ 3,7 Sitze

  • Liste B: 2.0 / 6.4 ≈ 2,2 Sitze

  • Liste C: 1.0 / 6.4 ≈ 1,1 Sitze

Das ergibt zusammen zwar genau 7 Sitze – aber:
Sitze kann man nicht in Zehntel oder Kommas aufteilen.
Deshalb braucht es ein Verfahren, das entscheidet, wer die „aufgerundeten“ Sitze bekommt – und zwar so, dass das Ergebnis trotzdem gerecht bleibt.

Hier kommt das D’Hondt-Verfahren ins Spiel.
Es teilt die Stimmen jeder Liste nacheinander durch 1, 2, 3, 4 usw. und sortiert dann die höchsten Ergebnisse.
Die 7 höchsten Zahlen ergeben die 7 Sitze.

So sieht das aus:

Liste Stimmen ÷1 ÷2 ÷3 ÷4 ÷5
A 3400 3400 1700 1133 850 680
B 2000 2000 1000 667 500 400
C 1000 1000 500 333 250 200

Die sieben höchsten Zahlen (die Sitze vergeben) sind:
3400 (A), 2000 (B), 1700 (A), 1133 (A), 1000 (B), 1000 (C), 850 (A).

Damit ergibt sich die Sitzverteilung:

  • Liste A: 4 Sitze

  • Liste B: 2 Sitze

  • Liste C: 1 Sitz

So wird klar:
Das Verfahren übersetzt die Stimmen in ganze Sitze, ohne dass jemand Sitze „geteilt“ bekommt.
Du willst selbst das D’Hondt Verfahren anwenden? Dann können wir dir diesen kostenlosen Rechner empfehlen.


Was bedeutet das für kleinere Listen?

Das D’Hondt-Verfahren bevorzugt größere Listen leicht.
Der Grund liegt in der Berechnung:
Wenn Stimmen durch 2, 3 oder 4 geteilt werden, bleiben die Zahlen der großen Listen oft immer noch höher als jene der kleineren Listen.
Dadurch bekommen größere Listen eher den „nächsten“ Sitz.

Das ist kein Fehler, sondern ein bewusstes politisches Prinzip.
D’Hondt wollte so stabile Mehrheiten ermöglichen, damit nicht zu viele kleine Gruppen das Ergebnis zersplittern. In der Praxis heißt das aber:
Kleinere Fraktionen – wie die Grüne Wirtschaft – müssen für jedes Mandat mehr kämpfen.
Jede einzelne Stimme zählt also besonders, weil sie über den Sprung zum nächsten Sitz entscheiden kann.


Fazit

Das D’Hondt-Verfahren ist eine bewährte, klare Rechenmethode, die Stimmen in Sitze umwandelt.
Sie sorgt für ein nachvollziehbares Ergebnis, bevorzugt aber größere Listen leicht.
Für kleinere Gruppen wie die Grüne Wirtschaft heißt das:
Jede Stimme macht einen Unterschied – und kann darüber entscheiden, ob wir eine Stimme mehr am Verhandlungstisch haben.