Die EU-Kommission reagiert auf den politischen Druck von rechten Parteien und konservativen Wirtschaftsverbänden und will bereits beschlossene Nachhaltigkeitsverordnungen und -richtlinien abschwächen. Geraten damit auch die Klima- und Umweltziele außer Reichweite?
Als Europas „Man-on-the-Moon“-Moment bezeichnete Ursula von der Leyen den European Green Deal bei dessen Präsentation im Dezember 2019. Der Umweltpakt definierte nicht nur ambitionierte Klima- und Nachhaltigkeitsziele („low carbon circular economy“), sondern brachte bis 2024 auch zahlreiche konkrete Vorhaben als Verordnungen und Richtlinien verbindlich auf Schiene. Darunter die verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD), die Lieferketten-Richtlinie (CSDDD), die Anti-Entwaldungs-Verordnung (EUDR), den CO₂-Grenzausgleich (CBAM), die Verordnung zur Wiederherstellung der Natur (NRR) und die novellierte Ökodesign-Verordnung.
Dann kamen eine Pandemie, Krieg in Europa, der Energiepreisschock und eine erratische US-Wirtschaftspolitik. Zudem haben die EU-Wahlen 2024 die Kräfteverhältnisse im EU-Parlament verschoben – das gilt auch für die nationalen Regierungen und damit für den EU-Rat. Damit ist der Green Deal stark unter Druck geraten. Spätestens seit dem Draghi-Report heißt das neue Mantra „Wettbewerbsfähigkeit“, bei der Europa massiv ins Hintertreffen geraten sei. Die Wirtschaftsvertreter à la ÖVP-Wirtschaftsbund bzw. WKO-Führung wissen natürlich den Grund: die vermeintliche Bürokratielast, die die EU-Vorgaben verursachen. Und sie lobbyieren unter dem Schlagwort „Bürokratieabbau“ für möglichst weitreichende Deregulierung.
Die EU-Kommission hat darauf mit dem „Omnibus-Paket“ reagiert. Als erster Teil wurde im April die „Stop-the-Clock“-Richtlinie in Kraft gesetzt, die bis Jahresende in nationales Recht umgesetzt werden muss. Damit werden Berichtspflichten der CSRD um zwei Jahre verschoben. Nur noch große Unternehmen mit mehr als 1.000 (bisher 250) Mitarbeitenden sind berichtspflichtig. Damit entfallen für 80 Prozent der bisher betroffenen Unternehmen die Berichtspflichten, in Österreich bleiben nur noch 120 Firmen übrig. Eine verpflichtende Prüfung der Berichte ist nicht mehr vorgesehen.
Auch über das Lieferkettengesetz, auf das sich EU-Parlament und -Rat nach langem Hin und Her geeinigt haben, fährt der „Omnibus“ drüber. Dank „Stop the Clock“ wird es erst ein Jahr später, im Juli 2028, für Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden verpflichtend. Gleichzeitig wird heftig dafür lobbyiert, dass betroffene Unternehmen die Sozial- und Umweltstandards künftig nur noch bei ihren unmittelbaren Zulieferern – statt in der gesamten Lieferkette – überprüfen müssen, und dass auch die Berichtspflicht auf fünf Jahre verlängert wird.
Um ein Jahr verschoben wurde auch die Verordnung gegen Entwaldung (EUDR), die nun Ende 2025 in Kraft treten soll. Noch offen ist, ob hier auch eine neue „Null-Risiko“-Kategorie für Länder eingeführt wird.
Auch die EU-Taxonomie wird mit dem Omnibus im Anwendungsbereich eingeschränkt, und neue Schwellenwerte sowie Ausnahmen für die Offenlegung werden definiert.
Bei weitem nicht alle Unternehmen begrüßen den Zickzack-Kurs der EU-Kommission und drängen darauf, die Klima- und Nachhaltigkeitsvorgaben einzuhalten. Viele haben bereits entsprechende Vorbereitungen getroffen und sind bereit, die Vorgaben zu erfüllen. Für viele Unternehmen ist vor allem Planungssicherheit zentral.
Auch die Grüne Wirtschaft und ihr europäischer Dachverband Ecopreneur.eu sehen in den derzeitigen Aktivitäten eine Vollbremsung der hohen Dynamik, die in den vergangenen Jahren aufgebaut wurde.
„Mittelfristig werden wir in Europa nur wettbewerbsfähig und wirtschaftlich erfolgreich sein, wenn wir schnell und entschlossen die notwendige ökologische Transformation voranbringen und damit weltweit Vorreiter sind“, unterstreicht Ecopreneur-Vorsitzender Manfred Mühlberger.
„Für die Wirtschaftskammer wäre es vorrangige Aufgabe, unsere Unternehmen bei der Transformation aktiv zu unterstützen – und nicht dauernd auf der Bremse zu stehen. Das gefährdet nämlich die Wettbewerbsfähigkeit“, ergänzt Sabine Jungwirth, Sprecherin der Grünen Wirtschaft.
Das zeigt etwa das Tauziehen um das für 2035 avisierte Aus für den Verbrennungsmotor eindrucksvoll. Während die europäischen Kfz-Hersteller den Ausgang abwarten und ihre Ausstiegsvorgaben abschwächen, bauen die asiatischen Hersteller – allen voran China – ihre Vorreiterposition rasant aus. Natürlich müssen die neuen Vorschriften ihre Praxistauglichkeit unter Beweis stellen – und sollen gegebenenfalls auch angepasst werden. Doch dazu braucht es zunächst Praxiserfahrungen durch die konkrete Anwendung.
Noch sind die beschlossenen Richtlinien und Verordnungen weitgehend in Kraft. Alle Änderungen müssen verhandelt und von Parlament und Rat genehmigt werden. Derzeit ist erst die „Stop-the-Clock“-Richtlinie beschlossen.
„Die Politik in Brüssel darf sich jetzt nicht von Rechtsaußen treiben lassen. Gerade in Europa zählt, dass wir verantwortliches Unternehmertum zum zukunftsfähigen Standard machen“, fordert Katharina Reuter, Geschäftsführerin des deutschen Bundesverbands Nachhaltige Wirtschaft. Auch die EU-Kommission – von Präsidentin von der Leyen abwärts – betont, dass Dekarbonisierung und Kreislaufwirtschaft auch beim „Clean Industrial Deal“, der den Green Deal ablösen soll, weiterhin im Fokus stehen. Etwa mit einem neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz, dessen Entwurf derzeit zur öffentlichen Begutachtung steht.
Die dänische Ratspräsidentschaft, die mit 1. Juli begonnen hat, muss den Diskurs nun weiterführen, um die grüne Transformation Europas, die Erreichung der Klimaneutralität und den Übergang in eine Kreislaufwirtschaft abzusichern und voranzubringen.
Gastartikel von Manfred Mühlberger
Vorstandsvorsitzender von „Ecopreneuer“ und Gründungsmitglied der Grünen Wirtschaft