Bundessprecherin Sabine Jungwirth zum Schuldenreport 2025

Um gescheiterten Selbständigen den Neustart zu ermöglichen, braucht es weiter rasche Entschuldung durch Verlängerung der 3-jährigen Entschuldungsmöglichkeit.

Beinahe ein Fünftel der Privatkonkurse 2025 betrafen laut dem heute präsentierten Schuldenreport 2025 der ASB Schuldnerberatung ehemalige Selbständige. Häufig wird erst nach dem Aufgeben der Selbständigkeit Konkurs angemeldet, wenn die offenen gebliebenen Forderungen bei den Sozialversicherungen und den Finanzämtern nicht bedient werden können. Im Nachhall der Krisenjahre 2020-2022 gibt es nämlich unter ehemaligen Selbständigen immer noch zahlreiche Schuldner:innen, die während Pandemie und Energiekrise seinerzeit gestundeten Zahlungen nicht vollständig abzahlen konnten.

Eine weitere Gruppe sind häufig Selbständige, die aus der Arbeitslosigkeit heraus mit Unterstützung von AMS-Programmen gegründet haben und leider gescheitert sind.

Seit Jahren hören wir in der Interessenvertretung, dass es eine neue Kultur des Scheiterns braucht. Wenn es aber um Erleichterungen beim Privatkonkurs geht, zeigen die konservativen Kräfte im Land regelmäßig wenig Bereitschaft, Nägel mit Köpfen zu machen. so Sabine Jungwirth, Bundessprecherin der Grünen Wirtschaft. Und weiter: Die Änderung der befristeten 3-jährigen Entschuldungsmöglichkeit in eine unbefristete Regelung wäre ein echtes Bekenntnis: weg von Unterstellungen und Pauschalverurteilungen, hin zu einer echten Kultur des Scheiterns. Jetzt ist die SPÖ gefordert, sich bei der ÖVP durchzusetzen, um ehemaligen Selbständigen einen raschen Neustart zu ermöglichen.

2021 wurde unter Federführung der damaligen Grünen Justizministerin Alma Zadic die Entschuldungsfrist innerhalb von 3 Jahren im Insolvenzrecht für Privatpersonen befristet bis 16. Juli 2026 eingeführt. Nun steht die Änderung dieser Regelung in eine unbefristete an.