Am 12. Jänner 2025 fand in Kärnten eine Volksbefragung statt, die sich mit dem Verbot von Windkraftanlagen auf Bergen und Almen befasste. Die Fragestellung lautete:
„Soll zum Schutz der Kärntner Natur (einschließlich des Landschaftsbildes) die Errichtung weiterer Windkraftanlagen auf Bergen und Almen in Kärnten landesgesetzlich verboten werden?“
Nun wird diese Volksbefragung vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) angefochten. Der Grund: Es gibt erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Fragestellung und der Einhaltung der rechtlichen Vorgaben.
„Die Fragestellung der Volksbefragung ist ein Paradebeispiel für Suggestion: Mit der Formulierung ‚zum Schutz der Kärntner Natur (einschließlich des Landschaftsbildes)‘ wird bewusst ein emotionales Bild erzeugt, das den Anschein erweckt, nur ein Verbot von Windkraft könne unsere Natur bewahren. Damit wird die Bevölkerung in eine Richtung gedrängt – das ist weder fair noch verfassungskonform.“
Markus Ertel, Regionalsprecher Grüne Wirtschaft Kärnten
Das Recht auf Volksbefragung und die kontroverse Fragestellung
Die Grundlage für diese Abstimmung war das Kärntner Volksbefragungsgesetz, das es einem Drittel der Landtagsabgeordneten ermöglicht, eine Volksbefragung durchzusetzen. Dieses Minderheitenrecht wurde von der FPÖ Kärnten, unterstützt durch das Team Kärnten, genutzt.
Kritikpunkt ist jedoch die Fragestellung selbst. Laut § 2 Abs 1 des Kärntner Volksbefragungsgesetzes muss die Frage „möglichst kurz, sachlich und eindeutig, ohne wertende Beifügungen“ formuliert sein. Die Formulierung „zum Schutz der Kärntner Natur (einschließlich des Landschaftsbildes)“ stellt eine solche wertende Beifügung dar. Diese Suggestion lässt vermuten, dass der Schutz der Natur nur durch ein pauschales Verbot von Windkraftanlagen möglich sei.
Diese Form der Fragestellung widerspricht der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs, die verlangt, dass Volksbefragungen frei von suggestiven Elementen sein müssen. Nur so kann ein faires Abstimmungsverfahren gewährleistet werden, bei dem das Ergebnis von allen Seiten akzeptiert wird.
Verfassungsrechtliche Zweifel am Inhalt der Volksbefragung
Abgesehen von der Fragestellung stellt sich die Frage, ob ein generelles Verbot von Windkraftanlagen auf Bergen und Almen überhaupt mit der Verfassung vereinbar wäre. Ein pauschales Verbot könnte Grundrechte verletzen und stünde möglicherweise im Widerspruch zu den Zielen der Klimaschutzpolitik und der Energiewende, die von der österreichischen Bundesregierung und der EU vorgegeben werden.
Wenn der Gegenstand einer Volksbefragung letztlich rechtlich nicht umsetzbar ist, erfüllt dies nicht die Anforderung an eine sachliche Fragestellung. Die Bürger:innen dürfen nicht über etwas abstimmen, das von vornherein rechtlich unzulässig wäre.
„Die FPÖ unter Erwin Angerer und das Team Kärnten unter Gerhard Köfer hat aus meiner Sicht mit dieser Volksbefragung den demokratischen Prozess missbraucht, um durch populistische Angstmache ihre politischen Interessen zu verfolgen. Ein so wichtiges Thema wie die Energiewende darf nicht für kurzfristige Stimmungsmache instrumentalisiert werden – das gefährdet nicht nur den Klimaschutz, sondern auch das Vertrauen in unsere demokratischen Institutionen.“
Markus Ertel, Regionalsprecher Grüne Wirtschaft Kärnten
Warum ist diese Anfechtung wichtig?
Die Grüne Wirtschaft Kärnten setzt sich für eine nachhaltige und zukunftsorientierte Energiepolitik ein. Windkraft ist eine wichtige Säule der Energiewende und trägt maßgeblich dazu bei, Kärnten unabhängiger von fossilen Energieträgern zu machen.
Die Anfechtung der Volksbefragung ist daher nicht nur eine Frage der Verfassungsmäßigkeit, sondern auch ein Signal für Fairness und Sachlichkeit in der politischen Diskussion. Suggestive Fragestellungen dürfen nicht als Mittel genutzt werden, um einseitige politische Ziele durchzusetzen.
Vollmacht Windkraft
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Unser Ziel: Gemeinsam für eine gerechte Energiewende
Die Grüne Wirtschaft Kärnten setzt sich weiterhin für den Ausbau erneuerbarer Energien in Einklang mit dem Schutz der Natur ein. Wir brauchen einen sachlichen und lösungsorientierten Dialog, um Kärnten klimafit und zukunftssicher zu machen.
Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs wird nicht nur eine rechtliche Klärung bringen, sondern auch zeigen, wie wichtig eine faire und transparente demokratische Kultur ist.
Bleiben wir engagiert für eine gerechte und nachhaltige Zukunft!