Mittwoch 10. März 2010

Inhalt:


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Mit einer Wahlkarte kannst du bequem in deiner Firma

wählen und musst nicht ins Wahllokal!


Wahlkarten können bis Mo., 22. Februar 2010, bei der

Wirtschaftskammer angefordert werden.


» Antragsformular für EinzelunternehmerInnen

» Antragsformular für Firmen/Gesellschaften



Wichtig: Wenn du sowohl als Einzelunternehmer/in als auch
als Inhaber/in einer (oder mehrerer) Firmen Gewerbescheine besitzt,
führt dich die Kammer unter zwei (oder mehreren) verschiedenen
Mitgliedsnummern. Du musst in diesem Fall für jede einzelne
Mitgliedschaft das entsprechende Formular ausfüllen.


Du bekommst dann auch mehrere Wahlkarten, die getrennt –

also jeder Stimmzettel in einem eigenen Kuvert – zurück geschickt

werden müssen, da sonst alle Stimmen ungültig sind.


Bei Unklarheiten wende dich an unsere Info-Hotline:

Tel. 01 / 523 47 28-0



Weitere Informationen:


Die Wirtschaftskammer startet den Wahlkartenversand

per Post am 1. Februar 2010. Man kann die Wahlkarte aber auch

persönlich abholen bzw. gleich ausgefüllt zurücklassen.


Die Wahlkarten müssen bis Do., 25. Februar 2010, bei der

Wirtschaftskammer einlangen, um als gültige Stimmen gewertet

zu werden. Das kann per Post geschehen, oder man gibt

die Wahlkarte persönlich bei der Geschäftsstelle

der Hauptwahlkommission ab.


InhaberInnen einer Wahlkarte, die ihr Stimmrecht –
aus welchen Gründen auch immer – nicht mit der Wahlkarte

ausgeübt haben, können trotzdem ganz normal an

der Wahl teilnehmen. Die Wahlkarte sollte man in diesem

Fall zur Stimmabgabe mitnehmen.

SN: »Hirnspaltung

der Wirtschafts-

kämmerer«

»Kommentar

Wahlkarten-

Betrug: 7 Fragen

an Präsident

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Christoph Leitl

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