
Wie die Wirtschaftskammer-Wahl funktioniert
Wer darf wählen?
Es ist ganz einfach: Jeder Gewerbeschein begründet ein Wahlrecht.
Also dürfen Wirtschaftstreibende, die zwei oder mehrere
Gewerbescheine angemeldet haben, auch dementsprechend
viele Stimmen für die Grüne Wirtschaft abgeben.
Wenn du einen Gewerbeschein ruhend gemeldet hast,
bist du – zumindest in dieser Branche – nicht automatisch wahlberechtigt.
Außer du hast dich bis zum 11. Dezember 2009 ins Wählerregister
eintragen lassen.
Zur Wahl geht im Regelfall der/die Inhaber/in des Gewerbescheines.
Lichtbildausweis nicht vergessen!
Bei Kapitalgesellschaften muss einer vertretungsbefugten Person
(Geschäftsführer/in, Gesellschafter/in, Prokurist/in etc.)
eine Vollmacht ausgestellt werden.
Eine Liste der Wahllokale findest du hier.
Weitere Fragen beantworten wir hier.
Was wird gewählt?
Gewählt wird lediglich die »unterste Ebene« der Kammerorganisation:
die Fachgruppen-Ausschüsse (bzw. Fachvertretungen)
der einzelnen Branchen in allen neun Bundesländern. Es finden
also insgesamt 877 Wahlen statt.
Alle übergeordneten Gremien der Wirtschaftskammer
(Fachverbandsausschüsse, Wirtschaftsparlamente etc.) werden
auf Grund der dort erzielten Ergebnisse hochgerechnet.
Deswegen ist es wichtig, dass die Grüne Wirtschaft in möglichst
vielen Fachgruppenausschüssen auch Mandate erringt!
Übrigens: Dieses Wahlsystem führt dazu, dass der derzeitige
WKÖ-Präsident Christoph Leitl sein Amt erhielt, ohne dass
er sich jemals einer Wahl stellen musste.
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