Donnerstag 17. Mai 2012

Inhalt:

Idee Nr. 6:

 

Die Gewerbeordnung wird entrümpelt: Ein weitgehend freier

Berufszugang ersetzt unnötige Reglementierungen.

 

Von den 80 nach wie vor reglementierten Gewerben können
rund
die Hälfte gänzlich freigegeben werden.

 

Lediglich bei jenen Gewerben, in denen Leben, Gesundheit

und Vermögen der Kunden gefährdet werden können und erheblicher

Schaden für die Umwelt eintreten kann, soll der Berufszugang

reglementiert bleiben.

 

In allen anderen Bereichen sollen nicht der Gesetzgeber oder

die Wirtschaftskammer, sondern mündige KonsumentInnen über die

Befähigung der Anbieter und die Qualität der Produkte bzw.

Dienstleistungen entscheiden. Das Qualitätssiegel »Meisterbetrieb«

ist dabei eine wichtige Orientierungshilfe.

 

Eine obligatorische Haftpflichtversicherung für Gewerbetreibende

auch im Endkundengeschäft sowie ein effektiver Konsumentenschutz

bieten eine zusätzliche Absicherung für KonsumentInnen.

Idee Nr. 7:


Die Landesgesetzgebung ist abgeschafft. Die Gemeinden
werden gestärkt.


Der Wildwuchs von neun verschiedenen Landesgesetzgebungen macht

die Umsetzung österreichweiter Anliegen in vielen Fällen unmöglich.


Bundesländergrenzen, die Strukturen des Spätmittelalters
markieren, aber keine sinnvollen Wirtschaftsräume des 21. Jahrhunderts

umfassen, führen zu vielen unsinnigen Mehrfachausgaben

(z.B. »Spitalszwillinge«) und erschweren die Umsetzung wichtiger

Infrastrukturprojekte. Die verschiedenartigen Bestimmungen in
den Bundesländern (z.B. neun verschiedene Bauordnungen) behindern

österreichweit tätige Unternehmen.


Bürgernähe und lokale Identität sind wichtig, aber in einem
kleinen Land mit 8,4 Millionen EinwohnerInnen reicht eine nationale

gesetzgebende Körperschaft.


Stattdessen werden die Gemeinden gestärkt und dort das Prinzip

der Subsidiarität (Eigenverantwortung und Zuständigkeit auf

unterster Ebene) noch stärker verankert.

Idee Nr. 8:

 

Geschäftsbanken und Investmentbanken sind

strikt voneinander getrennt und nicht mehr Mitglieder

der Wirtschaftskammer.

 

Geschäftsbanken und Infrastrukturbanken erfüllen eine

wertvolle Aufgabe: die Wirtschaft und die Gebietskörperschaften

mit Geld zu fairen Konditionen zu versorgen. Da Geld keine

Handelsware sondern ein öffentliches Gut ist, befinden sich

diese Banken in öffentlichem Eigentum und werden

demokratisch kontrolliert.

 

Damit bei Finanzkrisen der Funke nicht mehr so leicht

auf die Realwirtschaft überspringen kann, wird zwischen den

Geschäftsbanken und Infrastrukturbanken auf der einen
Seite sowie den Investmentbanken auf der anderen Seite

eine »Feuermauer« errichtet. Private Investmentbanken agieren

zukünftig vollkommen unabhängig. Weder dürfen Geschäftsbanken

Investmentbanken als Töchter betreiben, noch dürfen sich

Investmentbanken im Geschäftsbankenbereich refinanzieren.

Jedem Anleger muss klar sein, dass er bei Investitionen

an den Finanzmärkten 100% seines Vermögens verlieren

kann und der Staat nicht zu Hilfe eilen wird, wenn

Investmentbanken zusammenbrechen.

 

Und last but not least: Banken raus aus der Wirtschaftskammer!

Erst wenn die Wirtschaftskammer nicht mehr zugleich die

Interessenvertretung der Banken ist, kann sie die Interessen

der Klein- und Mittelbetriebe mutig und effektiv gegenüber

der Kreditwirtschaft vertreten.

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