Idee Nr. 1:
Es gibt EINE, für alle BürgerInnen einheitliche, einfach gestaltete
und sozial gerechte Einkommensteuerberechnung.
Der kaum mehr durchschaubare Einkommenssteuer- und
Sozialversicherungsbeitrags-Dschungel wird gelichtet, um Klarheit und
Transparenz zu schaffen. Zudem werden jene Elemente abgeschafft,
die unser Steuer- und Abgabensystem sehr ungerecht machen:
Die Sozialversicherungsbeiträge werden abgeschafft,
das Sozialsystem vereinheitlicht. Alle staatlich garantierten Sozial-
leistungen (Grundpension, Gesundheitsversorgung, Arbeitslosenunter-
stützung) werden nicht mehr aus »Versicherungsbeiträgen«
sondern aus dem Steueraufkommen bezahlt – mit gleichen Leistungen
für alle BürgerInnen, egal ob und in welcher Form sie berufstätig sind.
Die Zeit der Doppelt- und Dreifachversicherungen und der
unerklärlichen Leistungsunterschiede ist vorbei. Es gibt auch keine Höchstbeitragsgrundlage der Sozialversicherung mehr, die
derzeit sehr hohe Einkommen bevorzugt.
Die steuerliche Begünstigung des 13. und 14. Monatsgehalts
(»Jahressechstel«) wird abgeschafft.
Von diesem Privileg profitieren vor allem die BezieherInnen sehr hoher
Einkommen. Natürlich bleibt die Höhe des Jahreseinkommens der
ArbeitnehmerInnen gleich – egal, in wie vielen Raten es ausbezahlt wird.
Es gibt keine »Arbeitgeberbeiträge« mehr, die gesamten
Arbeitskosten werden der/dem Lohnsteuerpflichtigen als Bruttolohn
ausbezahlt. Die Sozialversicherungsbeiträge sind abgeschafft,
alle anderen Leistungen, für die es derzeit lohnabhängige Abgaben
gibt (Wohnbauförderung, Familienlastenausgleichsfonds,
Kommunalsteuer) werden aus dem (zukünftig natürlich höheren)
Steueraufkommen bezahlt. Derzeit verschleiern die »Lohnnebenkosten«,
die nur für die ArbeitgeberInnen ausgewiesen werden, die
tatsächliche Abgabenlast auf Arbeit, die letztlich jede/r
Lohnsteuerpflichtige erwirtschaften muss.
Das Jahreseinkommen bildet für alle BürgerInnen die Steuerbasis
und resultiert aus den Arbeitseinkünften (selbständig und/oder
nichtselbständig) plus allen weiteren Einkünften (aus Kapitalerträgen, Vermögenszuwächsen, Vermietung, Verpachtung etc.).
Steuerliche Ausnahmeregelungen und Absetzbeträge werden
weitestgehend abgeschafft. Wo es notwendig und sinnvoll ist,
gibt es direkte Zuwendungen.
Brutto-Einkommen – Einkommenssteuer = Netto-Einkommen.
So einfach ist die Rechnung!