Freitag 30. Juli 2010

Inhalt:

Idee Nr. 1:


Es gibt EINE, für alle BürgerInnen einheitliche, einfach gestaltete

und sozial gerechte Einkommensteuerberechnung.


Der kaum mehr durchschaubare Einkommenssteuer- und

Sozialversicherungsbeitrags-Dschungel wird gelichtet, um Klarheit und

Transparenz zu schaffen. Zudem werden jene Elemente abgeschafft,

die unser Steuer- und Abgabensystem sehr ungerecht machen:


Die Sozialversicherungsbeiträge werden abgeschafft,

das Sozialsystem vereinheitlicht. Alle staatlich garantierten Sozial-

leistungen (Grundpension, Gesundheitsversorgung, Arbeitslosenunter-

stützung) werden nicht mehr aus »Versicherungsbeiträgen«

sondern aus dem Steueraufkommen bezahlt – mit gleichen Leistungen

für alle BürgerInnen, egal ob und in welcher Form sie berufstätig sind.

Die Zeit der Doppelt- und Dreifachversicherungen und der

unerklärlichen Leistungsunterschiede ist vorbei. Es gibt auch keine Höchstbeitragsgrundlage der Sozialversicherung mehr, die

derzeit sehr hohe Einkommen bevorzugt.


Die steuerliche Begünstigung des 13. und 14. Monatsgehalts

(»Jahressechstel«) wird abgeschafft.
Von diesem Privileg profitieren vor allem die BezieherInnen sehr hoher

Einkommen. Natürlich bleibt die Höhe des Jahreseinkommens der

ArbeitnehmerInnen gleich – egal, in wie vielen Raten es ausbezahlt wird.


Es gibt keine »Arbeitgeberbeiträge« mehr, die gesamten

Arbeitskosten werden der/dem Lohnsteuerpflichtigen als Bruttolohn

ausbezahlt. Die Sozialversicherungsbeiträge sind abgeschafft,

alle anderen Leistungen, für die es derzeit lohnabhängige Abgaben

gibt (Wohnbauförderung, Familienlastenausgleichsfonds,

Kommunalsteuer) werden aus dem (zukünftig natürlich höheren)

Steueraufkommen bezahlt. Derzeit verschleiern die »Lohnnebenkosten«,

die nur für die ArbeitgeberInnen ausgewiesen werden, die

tatsächliche Abgabenlast auf Arbeit, die letztlich jede/r

Lohnsteuerpflichtige erwirtschaften muss.


Das Jahreseinkommen bildet für alle BürgerInnen die Steuerbasis

und resultiert aus den Arbeitseinkünften (selbständig und/oder

nichtselbständig) plus allen weiteren Einkünften (aus Kapitalerträgen, Vermögenszuwächsen, Vermietung, Verpachtung etc.).

Steuerliche Ausnahmeregelungen und Absetzbeträge werden

weitestgehend abgeschafft. Wo es notwendig und sinnvoll ist,

gibt es direkte Zuwendungen.


Brutto-Einkommen – Einkommenssteuer = Netto-Einkommen.

So einfach ist die Rechnung!

SozialverUN-

sicherung

SVA:

Podiumsgespräch mit

stv. SVA-Obmann

Gleitsmann und

Gesundheitsökonom

Pichlbauer

zum Video


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