Samstag 11. Februar 2012
Berichterstattung | 16.07.2010

Streitthema: Schutz vor Dumping-Löhnen

Ein Gesetzesentwurf des Sozialministeriums ärgert die Wirtschaft. Es geht um den Kampf gegen Billigstlöhne.

Wirtschaftskammer, Industrie und teils auch Koalitionspartner ÖVP sind verärgert über einen Geset­zesentwurf von SP-Sozialminister Rudolf Hundstorfer, der am Donnerstag zur (vierwöchigen) Begut­achtung versandt wurde.

Hundstorfers Ansatz im Kampf gegen Lohn- und Sozialdumping bürde der Wirtschaft nur neue Bürokratie und Kosten auf, der Minister vertrete einseitig Arbeitnehmerinteressen.

Völlig falsch, kontert Hundstorfer. Ihm gehe es mit dem neuen Gesetz gegen Lohndumping lediglich um „den fairen Wettbewerb zu österreichischen Bedingungen“. Arbeitgeber, die ihren Beschäftigten künftig weniger als die jeweiligen Branchen-Mindestlöhne zahlen, müssen laut Entwurf mit Verwal­tungsstrafen von 5000 bis 50.000 Euro rechnen (im Wiederholungsfall bis zu 100.000 Euro). Vor allem aber wird aus KIAB und Krankenkassen sozusagen eine neue Kontrollbehörde geschmiedet, die Lohnberechnungen durchführt und bei „allfälligen Unterentlohnungen“, wie es so trefflich heißt, die Fälle zur Anzeige bringt.

Gemünzt ist der Entwurf vor allem auf ausländische Arbeitgeber, wenn am 1. Mai 2011 die volle Ar­beitnehmerfreizügigkeit mit den neuen EU-Mitgliedern im Osten kommt. In Summe, sagt Hunds­torfer, könne durch die neuen Maßnahmen gegen Lohn- und Sozialdumping ein volkswirtschaftlicher Scha­den von rund 445 Millionen Euro vermieden werden.

Schon heute gelten für ausländische Arbeitskräfte per Gesetz die gleichen Arbeits- und Lohnbedin­gungen wie für Inländer. Kontrolliert wird das aber bisher – anders als in Deutschland – de facto nicht. Und Lohnansprüche kann derzeit nur jeder Arbeitnehmer einzeln gegen den Arbeitgeber durchsetzen. Je kurzfristiger der Einsatz des ausländischen Arbeitnehmers ist, desto geringer ist die Wahrschein­lichkeit, dass dieser Arbeitnehmer seine Ansprüche in Österreich einklagen wird.

(Kurier, Michael Bachner)

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