Hundstorfers Ansatz im Kampf gegen Lohn- und Sozialdumping bürde der Wirtschaft nur neue Bürokratie und Kosten auf, der Minister vertrete einseitig Arbeitnehmerinteressen.
Völlig falsch, kontert Hundstorfer. Ihm gehe es mit dem neuen Gesetz gegen Lohndumping lediglich um „den fairen Wettbewerb zu österreichischen Bedingungen“. Arbeitgeber, die ihren Beschäftigten künftig weniger als die jeweiligen Branchen-Mindestlöhne zahlen, müssen laut Entwurf mit Verwaltungsstrafen von 5000 bis 50.000 Euro rechnen (im Wiederholungsfall bis zu 100.000 Euro). Vor allem aber wird aus KIAB und Krankenkassen sozusagen eine neue Kontrollbehörde geschmiedet, die Lohnberechnungen durchführt und bei „allfälligen Unterentlohnungen“, wie es so trefflich heißt, die Fälle zur Anzeige bringt.
Gemünzt ist der Entwurf vor allem auf ausländische Arbeitgeber, wenn am 1. Mai 2011 die volle Arbeitnehmerfreizügigkeit mit den neuen EU-Mitgliedern im Osten kommt. In Summe, sagt Hundstorfer, könne durch die neuen Maßnahmen gegen Lohn- und Sozialdumping ein volkswirtschaftlicher Schaden von rund 445 Millionen Euro vermieden werden.
Schon heute gelten für ausländische Arbeitskräfte per Gesetz die gleichen Arbeits- und Lohnbedingungen wie für Inländer. Kontrolliert wird das aber bisher – anders als in Deutschland – de facto nicht. Und Lohnansprüche kann derzeit nur jeder Arbeitnehmer einzeln gegen den Arbeitgeber durchsetzen. Je kurzfristiger der Einsatz des ausländischen Arbeitnehmers ist, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass dieser Arbeitnehmer seine Ansprüche in Österreich einklagen wird.
(Kurier, Michael Bachner)