Donnerstag 17. Mai 2012
Der Grüne Tisch | 23.10.2008

Urheberrecht für VerwerterInnen

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Rainer Beck, Grazer Rechtsanwalt und Sachverständiger für Urheberrecht, Hannes Hernler von der Grünen Wirtschaft und Grün-GRin Andrea Pavlovec-Meixner diskutierten mit rund 30 UnternehmerInnen am Grünen Tisch.

In seinem Vortrag zum Thema "Urheberrecht für VerwerterInnen" erläuterte Rainer Beck die gesetzlichen Rahmenbedingungen.  So liegen die Urheberrechte und Verwertungsrechte grundsätzlich beim Schöpfer des Werkes. Dieses Werk muss im Unterschied zur Erfindung (Patent) nicht angemeldet bzw. registriert werden. Die Verwertungsrechte (Vertrieb, Vermarktung, online-Verwertungsrechte) können vertraglich an Dritte weitergegeben werden. Die Urheberschaft eines Werkes aber kann nicht übertragen werden und ist immer an eine oder mehrere Personen gebunden. So kann auch keine Firma die Urheberschaft an einem Werk besitzen.
Rechtsstreitigkeiten in Urheberrechts- und Verwertungsrechtsfragen können durch detailierte Verträge vermieden werden. Gesetzlich geschützt ist der Urheber auch gegen die Entstellung seines Werkes.


In der anschließenden Diskussion zeigte sich, dass vor allem die UnternehmerInnen aus dem Bereich der Werbung und Marktkommunikation, der Audio- und Filmbranche, der Berufsfotografen, der Webdesigner sowie viele Kunstschaffenden von diesen Fragestellungen stark betroffen sind.
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