Arbeitslosenversicherung | 04.04.2009
Die Grüne Wirtschaft fordert eine Evaluierung und Überarbeitung der freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Selbstständige
Antrag zur Sitzung des Wirtschaftskammerparlaments am 5. Mai 2009
Seit dem 1. Jänner 2009 ist das neue Modell der Arbeitslosenversicherung für Selbstständige in Kraft. Damit soll es künftig auch Selbstständigen, wenn sie ihre unternehmerische Tätigkeit beenden müssen, ermöglicht werden, Anspruch auf Arbeitslosengeld zu erhalten, bzw. bestehende Ansprüche aus vorhergehender unselbstständiger Arbeit zusätzlich aufzubessern. Außerdem soll durch das neue Modell erleichtert werden, sozial abgesichert zwischen unselbstständiger und selbstständiger Beschäftigung zu wechseln sowie den Weg in die Selbstständigkeit zu wagen.
Dass sich jedoch zum gegenwärtigen Zeitpunkt österreichweit erst rund 600 Personen für diese Option entschieden haben (Mag. Günter Bauer, SVA Steiermark), darf als Hinweis genommen werden, dass sich die Attraktivität des Modells der freiwilligen Selbstversicherung in Grenzen hält. Insbesondere fallen zwei Kritikpunkte ins Auge, welche verhindern, dass dieses Angebot nicht stärker angenommen wird:
- Zwar erfolgt der Eintritt in die Arbeitslosenversicherung und die Wahl der Beitragssätze (monatlich entweder 67,20 Euro, 134,40 Euro oder 201,60 Euro) freiwillig, doch hat man sich einmal für oder gegen dieses Modell entschieden, dann ist man 8 Jahre lang an diese Wahl gebunden. D.h., man kann weder den Beitragssatz verändern noch kündigen, aber auch nicht mehr zu einem späteren Zeitpunkt beitreten. Lässt man die Frist bis Ende 2009 verstreichen, besteht frühestens nach 8 Jahren wieder die Möglichkeit, in die Arbeitslosenversicherung einbezogen zu werden.
- Darüber hinaus ist der Beitragssatz von 6 % sehr hoch angesetzt, wenn man ihn mit den Beiträgen von BezieherInnen niedriger unselbstständiger Einkommen vergleicht: Im Juli letzten Jahres wurden die Beiträge für BezieherInnen von Einkommen zwischen 1.100 Euro und 1.200 Euro von 3 % auf 1 % und für BezieherInnen von Einkommen über 1.200 bis 1.350 Euro auf 2 % gesenkt. Wer weniger als 1.100 Euro verdient, zahlt gar keinen Arbeitslosenversicherungsbeitrag. Der Dienstgeberbeitrag von 3 % bleibt weiter bestehen.
Es wäre nicht nur im Sinne der Gerechtigkeit, sondern auch hinsichtlich der mangelnden Attraktivität des aktuellen Modells angemessen, wenn für KleinunternehmerInnen in vergleichbaren Einkommenskategorien die Beitragssätze ebenfalls mit 3 % begrenzt würden.
Wir stellen daher den Antrag:
Das Modell der freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Selbstständige ist einer gründlichen Evaluierung zu unterziehen. Die oben genannten Kritikpunkte und weitere negative Aspekte, die sich aus einer Prüfung ergeben, sollen in einen Überarbeitungsprozess mit einfließen, um das an sich wünschenswerte Modell einer freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Selbstständige zu adaptieren.
Das Wirtschaftsparlament appelliert an den Gesetzgeber, alle dafür notwendigen gesetzlichen Änderungen zu veranlassen.
Für die Grüne Wirtschaft
Mag. Gabriela Paumgartner-Eccli
Delegierte zum Wirtschaftsparlament